Müllgebühren in Trier sinken – auch Trier-Saarburg spart

Nachdem in den vergangenen Jahren die Müllgebühren stetig erhöht wurden, können sich im kommenden Jahr zumindest Anwohner:innen in Trier und Trier-Saarburg über sinkenden Kosten freuen. Andernorts bleiben die Preise konstant.
Zum 01. Januar 2024 passt der A.R.T. seine Abfallgebühren an. Foto: A.R.T.
Zum 01. Januar 2024 passt der A.R.T. seine Abfallgebühren an. Foto: A.R.T.

Haushalte in Trier und Trier-Saarburg können sich über sinkende Müllgebühren freuen. Ab Januar 2024 werden die Gebühren um 15 Prozent gesenkt. Währenddessen bleiben die Gebühren in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel stabil.

So vielen sparen die Haushalte in Trier und Trier-Saarburg

Ab Januar 2024 sinken die Müllgebühren um 15 Prozent. Konkret heißt das: Statt 112,27 Euro für die 80-Liter-Restmülltonne werden im kommenden Jahr nur noch 95,43 Euro fällig. Die 120-Liter-Tonne kostet statt 140,01 Euro dann nur 119,01 Euro.

Warum die Müllgebühren nur in Trier und Trier-Saarburg sinken

Der Grund für die sinkenden Gebühren in Trier und Trier-Saarburg ist „eine überdurchschnittlich gute Eigenkapitalausstattung“. Damit die Schere beim Eigenkapital nicht weiter auseinander geht, wird für das Jahr 2024 in der Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg kein Überschuss eingeplant. Wohingegen beispielsweise die Kreise Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel ein negatives Eigenkapital aufweisen. Bis 2026 soll die Eigenkapitalausstattung aller Kommunen gleich sein. Daher zahlen die Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel denselben Betrag wie bisher.

Einheitliche Müllgebühren ab Januar 2026

Noch bis einschließlich 2025 verfügen die einzelnen Landkreise über getrennte Gebührenhaushalte innerhalb des A.R.T. Bis dahin trägt jeder Landkreis die Kosten, die für die Abfallsammlung, die Abfallentsorgung und den Betrieb von Deponien und Entsorgungszentren in seinem Gebiet anfallen, selbst. Dadurch und durch noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital ergeben sich für 2024 und 2025 noch Unterschiede in der Höhe der Gebührensätze der einzelnen Landkreise. Erst nach der geplanten Zusammenlegung der Teilhaushalte zum 01. Januar 2026 wird es gleiche Gebührensätze im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. geben.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung A.R.T., 12.12.2023
– Rathaus-Zeitung, 12.12.2023