Nach Tötung auf Wittlicher Kirmes: Mutmaßlicher Täter kommt vor Kriegsgericht

Die tödliche Attacke Mitte August auf einen Mann bei einer Kirmes in Wittlich hat für Schlagzeilen gesorgt. Als mutmaßlicher Täter kommt nun ein US-Soldat nächstes Jahr vor ein Militärgericht.
Der junge Mann starb nach einer Messerattacke auf der Kirmes. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Der junge Mann starb nach einer Messerattacke auf der Kirmes. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Nach der tödlichen Attacke auf einen Mann bei einer Kirmes in Wittlich muss sich ein US-Soldat ab dem 28. Mai 2024 vor einem Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem verantworten. Der US-Amerikaner werde nach dem amerikanischen Recht angeklagt wegen nicht vorsätzlichen Mordes, schwerer Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe und Behinderung der Justiz, teilte der der Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem in der Eifel am heutigen Montag mit.

28-Jähriger auf Wittlicher Kirmes erstochen

Bei der Attacke am 19. August war ein 28-Jähriger getötet worden. Er starb an einer Stichverletzung. Die Tat hatte in der Region Entsetzen ausgelöst. Im Anschluss waren zwei US-amerikanische Militärangehörige festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Trier gab das Verfahren dem Nato-Truppenstatut entsprechend an die US-Strafverfolgungsbehörden ab.

Von deutscher Seite war zuvor mitgeteilt worden, dass es im Zuge eines Streits auf der Kirmes zu einem Gerangel gekommen sei, bei dem die beiden Soldaten mit einem Messer auf das Opfer losgegangen sein sollen. Der Grund für den Streit war zunächst unklar.

Fall wird am Kriegsgericht verhandelt

Der Angeklagte müsse sich nun in einem Kriegsgerichtsverfahren verantworten: Dies sei der strengste für einen Militärangehörigen vorgesehene Prozess, teilte die Air Base mit. Nach einer Anhörung Mitte November vor einem Militärrichter seien die Anklagepunkte an das Kriegsgericht verwiesen worden.

Der US-Soldat müsse bei einer Verurteilung mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Zudem werde er dann unehrenhaft aus dem Militär entlassen, hieß es. Bis zur einer Verurteilung gelte er aber unschuldig.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur