Neue Absonderungsregeln ab 01. Mai – kein Freitesten mehr
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hat die Absonderungsregeln vorgestellt, die ab 01. Mai gelten werden. Zugleich werden ab dem Wochenende die Gesundheitsämter zum gesetzlichen Regelfall der Infektionsmeldungen zurückgehen und die Fälle und Inzidenzzahlen nur noch werktäglich melden. „Wir werden im Sommer weitestgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Hoch.
Isolation nur für infizierte Personen
Künftig wird stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Ab dem 01. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese müssen sich mindestens fünf Tage in Isolation begeben. Wer 48 Stunden keine Symptome mehr aufweist, darf die Absonderung nach fünf Tagen beenden – auch ohne Freitestung.
Für alle anderen gilt: Nach zehn Tagen endet die Absonderung automatisch ohne Freitestung und unabhängig von bestehenden Symptomen.
Personal im Gesundheitswesen
Für Beschäftigte medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt nach der Absonderung und vor dem ersten Betreten zur Wiederaufnahme des Dienstes eine Testpflicht. Die Erfahrungen in der vergangenen Wochen hätten gezeigt, die Herausforderung war weniger die Krankheitslast und die wegen Corona belegten Intensivbetten, als das Personal, das nicht zur Arbeit gehen durfte, weil es sich in Absonderung befand, obwohl keine Symptome vorlagen. Rheinland-Pfalz hat mit der Einführung der Arbeitsquarantäne bereits am 29. März 2022 gegengesteuert.
Empfehlung für Kontaktpersonen
Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen wird empfohlen, sich regelmäßig selbst zu testen, Kontakte zu reduzieren sowie eine FFP2-Maske zu tragen.
Regeln für Schulen und Kitas
Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten. Sollte eine infizierte Person nach Ablauf dieser fünf Tage 48 Stunden symptomfrei sein, kann sie sofort in die Einrichtung zurückkehren – bei anhaltenden Symptomen wie Husten und Fieber verlängert sich die Absonderung bis zu maximal zehn Tagen. Eine Freitestung erfolgt auch hier nicht mehr.
Die neuen Regeln als nicht infizierte Kontaktpersonen gelten vor allem für Kinder in Kindertagesstätten. Ein Freitesten von Kontaktkindern ist nicht mehr notwendig. „Einheitliche und einfache Regeln für die Absonderungen und ein Stück mehr Handlungs- und Planungssicherheit für die Eltern, weil sie genau wissen, wann sie wie ihre Kinder noch freitesten müssen oder eben nicht“, so der Minister.
Pressekonferenz von Gesundheitsminister Clemens Hoch (26.04.2022)