Plädoyers im Trierer Amokprozess erwartet – Angeklagter hat das letzte Wort

Nach gut zwei Monaten geht der neue Prozess gegen den Trierer Amokfahrer dem Ende zu. Nun stehen die Plädoyers an. Ob der Angeklagte noch etwas sagen wird?
Im neu aufgerollten Prozess gegen den Amokfahrer werden die Plädoyers erwartet. Archivfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Im neu aufgerollten Prozess gegen den Amokfahrer werden die Plädoyers erwartet. Archivfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Plädoyers im neuen Trierer Amokprozess erwartet

Im neu aufgerollten Prozess gegen den Trierer Amokfahrer werden an diesem Donnerstag (2. Mai 2024) die Plädoyers erwartet. Im Anschluss hat der Angeklagte das sogenannte letzte Wort: Nach Angaben seiner Anwälte will er sich dann möglicherweise noch äußern. Bisher hat der 54-Jährige am Landgericht Trier geschwiegen. Auch im rund einjährigen ersten Prozess hatte er sich nicht eingelassen.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner damals erlittenen schweren Verletzungen.

Fehler vom Gericht im ersten Prozess

Der Prozess wird teilweise neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben hatte. In der Neuauflage steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt.

Amokfahrer laut Gutachten vermindert schuldfähig

Das Gutachten des neu bestellten psychiatrischen Sachverständigen kam erneut zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist. Der Amokfahrer war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur