Polizei beendet nahe Wittlich „rechtsextremistische Musikveranstaltung mit bundesweiter Anreise“
Rechte Musikveranstaltung bei Wittlich
Das Polizeipräsidium Trier hatte nach eigenen Angaben im Laufe der vergangenen Woche einen Hinweis über ein mögliches rechtes Treffen im Großraum Wittlich erhalten. So hieß es, am Samstagabend (4. Mai 2024) würde dort eine „konspirativ organisierte rechtsextremistische Musikveranstaltung stattfinden“. Dem Hinweis zufolge war davon auszugehen, dass ein Großteil der Teilnehmenden „dem extremistischen rechten Spektrum angehören“, so die Polizei. Diese rechnete auch mit „szenetypischen Straftaten“, etwa dem „Abspielen inkriminierter Musikstücke“ und dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Laut Mitteilung konnten die Beamt:innen den Veranstaltungsort (eine gemeindlich vermietete Hütte) in einem Waldgebiet unweit der Stadt Wittlich ermitteln. „Der Anmelder der Veranstaltung hatte mit der Gemeinde einen Mietvertrag abgeschlossen, der den tatsächlichen Anlass verschleierte“.
Polizei beendet Treffen
Nach Beginn der Veranstaltung am Samstagabend rückte die Polizei nach eigenen Angaben mit einem starken Aufgebot an. „Nach der Feststellung der Personalien und der Überprüfung der Teilnehmenden beendete die Polizei die angeblich private Feier und erteilte den Anwesenden Platzverweise“. Dabei mussten die Beamt:innen „mehrfach einfache körperliche Gewalt anwenden, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen“. In einem Fall kam es zu Widerstand, die entsprechende Person wurde vorübergehend gefesselt. In einem weiteren Fall wurde eine Einsatzkraft beleidigt.
Mehrere Strafverfahren eingeleitet
„Neben dem Widerstand und der Beleidigung wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet“, hieß es. Die Polizei stellte mehrere Gegenstände zu Beweiszwecken sicher und durchsuchte sechs Fahrzeuge vor Ort. Von den 56 überprüften Personen konnten die Einsatzkräfte 44 „zweifelsfrei der rechtsextremistischen Musikveranstaltung“ zuordnen. „Darunter befanden sich zahlreiche Personen, die in der Vergangenheit Mitglieder in zwischenzeitlich verbotenen Vereinigungen waren.“
Bei den Teilnehmenden der Veranstaltung geht das Trierer Polizeipräsidium von einer „bundesweiten Anreise“ aus. Abschließend hieß es: „Eine Außenwirkung oder gar eine Gefahr für Unbeteiligte bestand zu keinem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes.“
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier, 05.05.2024