Polizistenmord-Prozess: Mitangeklagter schildert Todesangst

Seit der Festnahme hatte der Nebenangeklagte im Prozess um den Mord an zwei Polizeikräften geschwiegen. Am gestrigen Prozesstag, 17.10.2022, hat er auf Fragen des Gerichts geantwortet:
Der 33-jährige Angeklagte (l) steht neben seinen Anwälten Thomas Will (M) und Christian Kessler im Verhandlungssaal des Landgerichts. Dort begann am 21.06.2022 der Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool
Der 33-jährige Angeklagte (l) steht neben seinen Anwälten Thomas Will (M) und Christian Kessler im Verhandlungssaal des Landgerichts. Dort begann am 21.06.2022 der Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool

Mitangeklagter hatte Angst um sein eigenes Leben

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in der Pfalz hat der Nebenangeklagte erstmals Fragen des Gerichts zur Tatnacht Ende Januar beantwortet. Er schilderte, wie er nach den Schüssen des Hauptangeklagten auf die Beamten „abartige Angst“ um sein eigenes Leben gehabt habe. „Ich hatte Angst, dass ich die Nacht nicht überleben werde“, sagte er am Montag, 17.10.2022, vor dem Landgericht Kaiserslautern. „Wer so leichtfertig zwei Menschen erschießt, der tötet auch noch einen dritten“, sagte er über den wegen zweifachen Mordes angeklagten Hauptangeklagten (39).

Aus Angst folgte er dem Hauptangeklagten

Sein Hals sei wie zugeschnürt gewesen, sein Herz gerast. Es habe lange gedauert, bis er wieder klar habe denken können. „Ich wusste nicht, wie reagieren“, sagte der 33-Jährige, der wegen versuchter Strafverteilung angeklagt ist. Er habe gesehen, wie die Polizistin bäuchlings zu Boden ging und auch den toten Polizisten gesehen. „Es war für mich ekelig und schlimm. Der leere Blick. Alles so aufgequollen.“

Dann habe er seinen „Kopf ausgeschaltet“ und sei den Anweisungen des 39-Jährigen gefolgt. „Ich hatte auch auf dem Heimweg noch Angst, dass was passiert.“ Der Hauptangeklagte soll eine Polizistin (24) und ihren Kollegen (29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Kreisstraße mit Schüssen in den Kopf ermordet haben, um Jagdwilderei zu vertuschen.

Angeklagte kannten sich halbes Jahr

Er selbst habe nie in seinem Leben mit scharfen Waffen geschossen, sagte der Nebenangeklagte. Er wisse auch nicht, wie man eine Waffe nachlade. Den 39-Jährigen kenne er seit Mitte 2021 – und seit vergangenem Oktober sei man mehrmals die Woche gemeinsam auf Jagd gewesen. Seine Aufgabe sei es gewesen, das vom Hauptangeklagten geschossene Wild einzusammeln.

Seit Festnahme Ende Januar geschwiegen

Der 33-Jährige hatte zwar kurz nach seiner Festnahme bei der Polizei ausgesagt, aber im Prozess zur Tat bisher geschwiegen. Die Antworten auf zuvor eingereichte Fragen des Vorsitzenden Richters waren mit Spannung erwartet worden.

Widersprüchliche Aussagen

Schon in seiner Aussage nach der Festnahme hatte der Nebenangeklagte seinen damaligen Komplizen für den Tod der beiden Polizisten verantwortlich gemacht. Der 39-Jährige dagegen will aus Notwehr nur den Polizisten getötet haben; für den Tod der Polizistin sei der 33-Jährige verantwortlich, hatte er im Prozess wiederholt ausgesagt.

Nach der Einlassung des 33-Jährigen trug der Hauptangeklagte rund 190 angebliche Lügen des Nebenangeklagten vor, die er in dessen bisherigen Einlassungen ausgemacht haben will. Beispiel: Der Nebenangeklagte habe behauptet, keine Messer zu benutzen. Er habe aber sehr wohl Messer zum Zerlegen von Wild benutzt. Ziel seiner Aussagen: Die Glaubwürdigkeit des 33-Jährigen zu erschüttern.

Gutachten vom Landeskriminalamt

Keine neue Erkenntnisse brachte am Montag ein Gutachten zu Knall- und Schussgeräuschen, das ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vorstellte. Anhand der Aufzeichnungen von zwei Videokameras in 1,2 Kilometer Entfernung vom Tatort könnten nur die Schüsse aus der Dienstpistole des Polizisten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zugeordnet werden. Bei den übrigen Schussgeräuschen sei eine Zuordnung zu bestimmten Waffen „eher schwierig“.

„Der Technik sind Grenzen gesetzt“, fasste der Vorsitzende Richter Raphael Mall zusammen. Auch das Gericht habe gehofft, dass da mehr rauszuholen gewesen wäre. Insgesamt stehen auf der Liste 23 Knallgeräusche.

Termine bis Ende des Jahres möglicherweise nicht notwendig

Der Prozess wird an diesem Mittwoch, 19.10.2022, fortgesetzt. Mall gab zusätzliche Termine bis 28. Dezember bekannt. Das Gericht habe aber die Hoffnung und Annahme, dass nicht alle Termine mehr gebraucht würden, sagte Mall. Zudem gab er bekannt, dass die Angehörigen der getöteten Polizistin ihre Forderung nach Schmerzensgeld von dem Hauptangeklagten zurückgezogen haben. Das Verfahren hätte sich sonst weiter in die Länge ziehen können, hieß es.

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Deutsche Presse-Agentur