Prozess gegen Trierer Amokfahrer: Heute fällt das Urteil

Nach gut zwei Monaten endet der zweite Amokprozess in Trier. Die Angehörigen der Opfer hoffen, dass mit dem Urteil das Verfahren juristisch abgeschlossen wird.
Der Angeklagte hat im Dezember 2020 bei einer Amokfahrt in Trier fünf Menschen getötet. Eine sechste Person starb Monate später an den Folgen. Archivfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Der Angeklagte hat im Dezember 2020 bei einer Amokfahrt in Trier fünf Menschen getötet. Eine sechste Person starb Monate später an den Folgen. Archivfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk

Im neuen Prozess gegen Trierer Amokfahrer fällt das Urteil

Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten wird an diesem Montag das Urteil erwartet. Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Amokfahrer laut Gutachten vermindert schuldfähig

Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt. Im Fokus der Teil-Neuauflage steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Auch im neuen Prozess kam der psychiatrische Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft hat daher erneut die Verurteilung des heute 54-Jährigen zu lebenslanger Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Zudem müsse der Mann in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das war auch der Tenor des Urteils des Landgerichts von August 2022 gewesen.

Die Verteidigung des Amokfahrers hatte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik gefordert. Eine besondere Schwere der Schuld sei wegen der psychischen Erkrankung des Mannes nicht gegeben – so dessen Anwalt.

Die Opferanwälte hatten sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur