Prozess um Amokfahrer von Trier – Zweiter Verhandlungstag

Am 19. August 2021 begann der Prozess um die Amokfahrt in Trier, die am 1.
Am 19. August 2021 begann der Prozess am Trierer Landgericht. Foto: newstr
Am 19. August 2021 begann der Prozess am Trierer Landgericht. Foto: newstr

Am 19. August 2021 begann der Prozess um die Amokfahrt in Trier, die am 1. Dezember 2020 fünf Menschen das Leben kostete – und mehr als 20 weitere verletzte. Nach einer knappen halben Stunde war der erste Prozesstag bereits vorbei. Der Angeklagte machte keine Angaben und schwieg zu seiner Person sowie den Vorwürfen. Zu seinem eigenen Schutz saß er hinter einer mobilen Panzerglasscheibe.

Zweiter Verhandlungstag: Beweisaufnahme

Heute, 3. September 2021, geht der Prozess weiter. Für den zweiten Termin sind die ersten Zeugenaussagen geplant. Als erste Zeugen werden voraussichtlich die Polizisten, die am 1. Dezember 2020 vor Ort waren, ihre Aussagen machen. Damit beginnt die Beweisaufnahme in dem Verfahren gegen den 51-jährigen Angeklagten.

Offene Fragen

Der Angeklagte Bernd W. ist wegen fünffachen Mordes und 18-fachen versuchten Mordes vor dem Trierer Landgericht angeklagt. Laut Oberstaatsanwalt Eric Samel sieht das Gesetz für Mord eine lebenslange Haftstrafe vor.
Allerdings sind noch einige Fragen offen. In der weiteren Verhandlung müsse geklärt werden, ob eine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit vorliege. Außerdem sind die Umstände der anschließenden Verwahrung ungeklärt – hier ist eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer Klinik möglich.

Einblick in psychiatrisches Gutachten

Im Vorfeld wurde von Bernd W. ein psychiatrisches Gutachten angelegt. Der Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk vertritt einen der Nebenkläger und hat Einsicht in das psychiatrische Gutachten beantragt. Bisher sei dieses unter Verschluss, weil das Gutachten selbst sensible Daten beinhaltet, beispielsweise Angaben über mögliche Krankheiten des Angeklagten. Das Gutachten ist außerdem ein entscheidender Faktor der Schuldfrage. Nun müsse vor der Kammer entschieden werden, ob die Einsicht gestattet wird.