Saarland hat bundesweit höchste Inzidenz mit 1664 – schärfere Corona-Regeln drohen

Als Reaktion auf stark gestiegene Corona-Zahlen berät die saarländische Landesregierung über Gegenmaßnahmen. "Sehr zeitnah" sei mit einer möglichen neuen Verordnung zu rechnen, sagte Regierungssprecher Julian Lange (SPD) am Dienstag.
(c) Symbolbild
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Inzidenz im Saarland bei 1664,5

Das Saarland hat seit Wochen bei der Sieben-Tage-Inzidenz den höchsten Wert der 16 Bundesländer. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin lag diese am Mittwoch (Stand: 3.08 Uhr) bei 1664,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen und damit doppelt so hoch als der Bundesschnitt von 787,5.

Die amtlichen Zahlen erfassen mutmaßlich nicht das tatsächliche Ausmaß der Infektionen mit Sars-CoV-2, weil es seit einiger Zeit weniger Testungen gibt. Zudem werden nur positive PCR-Tests von den Gesundheitsämtern registriert, nicht aber positive Schnelltests. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums werden aktuell 571 Infizierte im Saarland stationär behandelt, 35 von ihnen intensivmedizinisch. Derzeit gelten 30.756 Saarländer als aktiv infiziert.

Lage spitzt sich im Saarland zu

„Eines ist klar: Die Lage verschärft sich deutlich. Nicht nur bei den Inzidenzen, sondern auch in den Krankenhäusern“, sagte der Regierungssprecher. Nach einem Gespräch des Ministerrates mit Experten aus den saarländischen Kliniken und Virologen werte die Landesregierung jetzt Daten und Ergebnisse aus, auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Lage, die durch das Bundesinfektionsschutzgesetz vorgegeben sei.

„Ich gehe davon aus, dass wir sehr zeitnah wieder hier zusammenkommen und Sie über mögliche Konsequenzen daraus informieren werden können“, sagte Lange bei der Landespressekonferenz in der Staatskanzlei. Er könne den Saarländerinnen und Saarländern versichern, dass die Landesregierung „überlegt und planvoll und auch gut vorbereitet mit der nun sichtbar werdenden Herbstwelle, die wir alle erwartet hatten“, umgehe.

Schärfere Regeln möglich

Derzeit gilt im Saarland etwa in Bussen, Bahnen oder Taxis eine Maskenpflicht. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Bundesländer können in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen, etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kitas. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen – aber nur ab Klasse fünf und soweit es zur Aufrechterhaltung „eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.

dpa