Zu Beginn zwei Corona-Tests pro Woche
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, werden zwei Corona-Schnelltests pro Woche durchgeführt. Damit soll vor allem verhindert werden, dass sich Corona durch Reiserückkehrende verbreitet. Daher gilt die Regelung der zweifachen Testung pro Woche für die ersten beiden Schulwochen.
Da aktuell noch die Warnstufe 1 gilt, müssen die Kinder nur noch im Schulgebäude die Maske tragen – am Platz im Klassenzimmer darf die Maske abgenommen werden. Im Freien gilt die Maskenpflicht nicht. Sollten die Infektionszahlen weiterhin steigen und Warnstufe 2 gültig werden, dann gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude auch am Platz, ausgenommen davon sind Grundschulen. Im Freien muss auch hier keine Maske getragen werden.
Ab 8. November eine Testung pro Woche
In zwei Wochen, ab 08. November, wird nur noch ein Test in der Woche durchgeführt. Laut Bildungsministerium werden die Schnelltests montags in den Schulkassen ausgegeben. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler (2G-Regel), die symptomfrei sind.