Silvesterfeuerwerk im Saarland: Was erlaubt ist und was nicht

Das Ende von 2023 steht an. Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche Menschen zu Feuerwerkskörpern. Doch nicht alle Böller, Raketen und Co. sind auch sicher. Tipps gibt etwa die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken. Was ist zu Silvester/Neujahr erlaubt - und was nicht?
In Kürze dürfen wieder Böller und Raketen verkauft werden. Symbolfoto: Annette Riedl/dpa-Bildfunk
In Kürze dürfen wieder Böller und Raketen verkauft werden. Symbolfoto: Annette Riedl/dpa-Bildfunk

Bundespolizei Saar warnt vor bestimmtem Feuerwerk

Das Saarland ist unmittelbarer Nachbar zu Frankreich und Luxemburg. Nach Angaben der Bundespolizei würden daher „zum Jahresende hin viele in der Grenzregion wohnende Bürgerinnen und Bürger zum Kauf von Feuerwerkskörpern im angrenzenden Ausland“ verleitet. Allerdings seien bestimmte Böller, Raketen und Co. „in Deutschland oft weder zugelassen noch erlaubt und mithin extrem gefährlich“. Hierzu hieß es: „Neben der mangelhaften Verarbeitung wird bei der Herstellung oft viel zu starker Industriesprengstoff verwendet“. Beim Entzünden könne es lebensbedrohliche Verletzungen geben.

CE-Zeichen und Registernummer beachten

Wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht, warnt die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken vor solcherlei illegalem Feuerwerk und dessen Einfuhr nach Deutschland. Was aber sollte man beachten? Erst einmal gilt es laut Polizei, Böller und Co. in „regulären Geschäften“ zu kaufen. „Ein besonderes Augenmerk ist auf das sogenannte CE-Zeichen sowie die Registernummer zu legen“, so die Beamt:innen.

Beim Kauf im Internet gilt: Feuerwerkskörper sollten lediglich „über seriöse, geprüfte Online-Shops“ gekauft werden. Diese lassen sich laut Webseite der Bundespolizei etwa an Zertifikaten und Gütesiegeln (Trusted Shop, EHI, Geprüfter Webshop, TÜV Süd) erkennen.

Wann dürfen Böller und Raketen im Saarland gekauft werden?

Zu kaufen gibt es Silvesterfeuerwerk in Geschäften lediglich an den letzten drei Tagen des Jahres. Nur Erwachsene dürfen es erwerben. In den Verkauf gehen ab dem 28. Dezember 2023 der Bundespolizei zufolge „nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2″. Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), etwa Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, dürfen auch von Personen unter zwölf Jahren abgebrannt werden. Erhältlich sind sie das ganze Jahr über.

Wann darf Feuerwerk im Saarland gezündet werden?

Das saarländische Ministerium für Verbraucherschutz dazu: „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich nur am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden.“ Dabei sollte man auch beachten: „In der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (z.B. Scheunen) oder Kirchen, Altersheimen und Krankenhäusern besteht generell ‚Böllerverbot‘.“

Diese Tipps gibt das Ministerium für den Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerk sollte nur von Personen gezündet werden, „die einen klaren Kopf behalten haben“
  • Böller und Co. an kühlen und trockenen Orten lagern
  • Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen nur im Freien abbrennen
  • keine Feuerwerkskörper in Richtung von Personen werfen („es versteht sich von selbst“)
  • Eimer Wasser oder Feuerlöscher zur Sicherheit bereithalten
  • Raketen müssen senkrecht aufsteigen können und Batterien müssen gerade stehen
  • bei einem Unfall/Brand den Notruf 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr) wählen

Böller in der Hand explodiert? So geht Erste Hilfe.

Entsorgung von Feuerwerk: ZKE informiert

Wie der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) in Saarbrücken mitteilte, müssen „Abfallverursacherinnen und -verursacher“ die „Überreste ihrer Silvesterfeier selbst beseitigen“. Und zwar „schnellstmöglich“. Passiert das nicht, seien Eigentümer:innen von Grundstücken verpflichtet, die Bereiche vor ihren Häusern zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller soll man, erst nachdem sie vollständig ausgekühlt sind, über die Restmülltonne entsorgen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken
– Mitteilung der Stadt Saarbrücken
– Mitteilung des ZKE
– Webseite der Bundespolizei
– Webseite des Saar-Ministeriums für Verbraucherschutz