Soforthilfen für Betroffene des Pfingst-Hochwassers in Trier-Saarburg und Bitburg-Prüm beschlossen

Die Pfingstfeiertage brachten in diesem Jahr einigen Rheinland-Pfälzern Unwetter und Hochwasser. Nun stehen Details zu Soforthilfen der Landesregierung fest.
Nach dem Pfingst-Hochwasser in Rheinland-Pfalz können die Betroffenen sich nun auf Soforthilfen einstellen. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
Nach dem Pfingst-Hochwasser in Rheinland-Pfalz können die Betroffenen sich nun auf Soforthilfen einstellen. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk

Soforthilfen für Hochwasser-Betroffene in Rheinland-Pfalz beschlossen

Rund zwei Wochen nach dem Hochwasser an Pfingsten in Teilen von Rheinland-Pfalz hat das Kabinett in Mainz Soforthilfen für betroffene Privathaushalte beschlossen. Unterstützt würden Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Kreisen Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den in kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken, teilte das Innenministerium in Mainz am heutigen Dienstag (4. Juni 2024) mit.

Hochwasser-Soforthilfen: Das ist geplant

Soforthilfe könne maximal in Höhe von 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt gewährt werden, erklärte das Ministerium. Gedeckelt sei die Hilfe bei 3.000 Euro. Die Landesregierung stelle das Geld den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, die es dann an die Bürgerinnen und Bürger weiterreichten. Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte, die Unwetter an Pfingsten hätten viele Menschen von jetzt auf gleich in eine Situation gebracht, in der eine finanzielle Unterstützung die dringendsten Ausgaben etwa für Übernachtungsmöglichkeiten, Kleidung oder Verpflegung abmildern könne.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur