Urteil für den Steinwerfer aus Trier steht fest

Im Februar bewarf ein Fahrradfahrer mehrere Passanten in Trier mit Pflastersteinen und verletzte die Opfer teils schwer. Jetzt hat das Gericht ihr Urteil gegen den psychisch kranken Angeklagten das Urteil festgelegt:
Das Urteil gegen den Angeklagten steht fest. Symbolfoto: picture alliance / Birgit Reichert/dpa
Das Urteil gegen den Angeklagten steht fest. Symbolfoto: picture alliance / Birgit Reichert/dpa

In der Nacht vom 14. auf den 15. Februar hatte laut Staatsanwaltschaft ein Fahrradfahrer in Trier Fußgänger mit Pflastersteinen beworfen. Der Täter näherte sich von hinten auf dem Fahrrad, die Fußgänger hatten keine Chance, sagten Zeugen vor Gericht aus. Ein 20-jähriger Mann stürzte nach dem Schlag mit dem Pflasterstein zu Boden und wurde dadurch schwer verletzt. Daraufhin alarmierten Passanten die Polizei und den Rettungswagen, der das Opfer ins Krankenhaus brachte. Ebenfalls Opfer wurde eine junge Frau. Auch nach ihr warf der Angeklagte einen Pflasterstein, welcher jedoch den Kopf der Frau knapp verfehlte.

Angeklagter legt ein Geständnis ab

Durch den Hinweis eines Nachbars gelang es den Ermittler:innen, dem Täter auf die Spur zu kommen. Dieser legte bereits zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ab. Der 44-jährige Mann ist psychisch krank, leidet seit 1997 an einer paranoiden Schizophrenie, was ein Gutachten bestätigt. Bereits als Jugendlicher wurde er mehrfach stationär in psychiatrischen Kliniken behandelt, so heißt es in einem „SWR“-Beitrag. Er verbrachte 17 Jahre seines Lebens in der geschlossenen Psychiatrie, nachdem er mehrfach in Fällen von Körperverletzung angezeigt wurde. Im Jahr 2018 wurde der Mann schließlich entlassen und plante, in Trier ein geordnetes Leben in Freiheit zu verbringen. Zudem begann er eine Ausbildung im IT-Bereich.

Was geschah in der Tatnacht?

Vor Gericht sagt der Angeklagte aus, seine Wohnung sei in einer Straße, in welcher häufig Nachtschwärmer unterwegs seien. In der besagten Tatnacht haben ihn diese aus geweckt, da fremde Personen an sein Wohnungsfenster im Erdgeschoss klopften oder an der Haustür klingelten. Dadurch habe er sich persönlich angegriffen gefühlt. Zudem kam es, dass der Mann aufgrund einer anstehenden Prüfung in seiner Ausbildung unter zusätzlichem Druck gestanden haben soll. Als die Leute in jener Nacht an seiner Tür geklingelt haben, hat sich der 44-Jährige sein Fahrrad genommen und verließ die Wohnung. Nach eigener Aussage war er in diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in der Lage, seine Wut zu kontrollieren.

Unterbringung in geschlossener Psychiatrie wird empfohlen

Vor Gericht blickte der Gutachter auf die lange Krankengeschichte des Angeklagten. Zudem ging er auf die Umstände zum Tatzeitpunkt im Februar ein. Auch zu diesem Zeitpunkt habe der Angeklagte Medikamente bekommen, welche jedoch nicht stark genug stützen, sollte es zu einem akuten Ausbruch der Psychose kommen. Durch den Stress, unter dem sich der Mann aufgrund der bevorstehenden Prüfung befunden hat, und weiteren ungünstigen Faktoren kam es zu dem unkontrollierten Gewaltausbruch. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in Zukunft solche Ausbrüche hervorgerufen werden können und der Mann weitere Menschen verletzt, wodurch es das Beste sei, wenn er in einer geschlossen psychiatrischen Klinik behandelt werd, schreibt der „SWR“.

Urteil wurde gefällt

Das Landgericht Trier hat den Angeklagten zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde angeordnet, dass der Mann in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht und behandelt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Klinik gefordert. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert und dass die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt wird.

Verminderte Schulfähigkeit

Wegen seiner Krankheit – einer chronischen paranoiden Schizophrenie – ist der Angeklagte als vermindert schuldfähig eingestuft worden, das entschied das Landesgericht Trier heute Vormittag. Deshalb rückte das Gericht auch vom ursprünglichen Vorwurf der versuchten Tötung ab und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Dennoch bestehe weiter die Gefahr, dass er bei akuter Psychose wieder Menschen angreife und schwer verletze, so das Gericht. Deshalb müsse er in einer Klinik behandelt werden.

Angeklagter bat vor Gericht um Chance auf Freiheit

Bereits nach seiner Festnahme kam der Angeklagte wegen seiner psychischen Krankheit nicht in Untersuchungshaft, sondern in eine psychiatrische Klinik. Sein Zustand hat sich seitdem zwar gebessert, doch zwei Gutachter schätzten es als dringend notwendig ein, dass er weiter behandelt wird. Dem folgte das Gericht. Der Schutz der Allgemeinheit sei in diesem Fall wichtiger als die Freiheitsrechte des Angeklagten, so der „SWR“.

Verwendete Quelle:
– SWR aktuell, 18. September 2023