Vier Bundesländer heben Corona-Isolationspflicht auf – RLP prüft den Schritt

Bislang müssen Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein wollen die Isolationspflicht aufheben - in Rheinland-Pfalz wird dieser Schritt noch geprüft.
Gehört wohl bald der Vergangenheit an: Einkäufe, die für auf Corona positiv getestete Personen bestimmt sind, stehen in einem Hausflur. Foto: picture alliance/dpa
Gehört wohl bald der Vergangenheit an: Einkäufe, die für auf Corona positiv getestete Personen bestimmt sind, stehen in einem Hausflur. Foto: picture alliance/dpa

Keine Isolationspflicht für Corona-Infizierte

Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag, 11.11.2022, in Stuttgart mitteilte. In diesen Ländern sollten „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet.

Maskenpflicht statt Isolation

Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart. Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den 16. November.

Der Mitteilung zufolge verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“ Rheinland-Pfalz plant nach aktuellem Stand nicht, die Isolationspflicht aufzuheben.

Rheinland-Pfalz prüft Aufhebung

Hessen und drei andere Bundesländer wollen die Quarantänevorgaben für Corona-Infizierte deutlich lockern – die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz prüft das. „Wir schauen uns den Vorstoß an“, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Rheinland-Pfalz begrüßt weiterhin, dass hierüber erneut diskutiert werden soll, befürwortet in dieser Frage aber ein möglichst einheitliches Vorgehen„, sagte der SPD-Politiker.

„Es ist dabei richtig, solche pauschalen einschneidenden Regelungen wie die Absonderung regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.“ Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass nun ein auf BA4/BA5 angepasster Impfstoff vorliege, sagte Hoch.

Nachbarländer machen es vor

Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. „Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.“

Lauterbach wies Forderungen zurück

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Deutsche Presse-Agentur