Gesundheitsamt überlastet: Eifelkreis Bitburg-Prüm stellt Kontaktverfolgung ein

Wegen der enorm hohen Neuinfektionen im Eifelkreis Bitburg-Prüm muss die bisher noch aufrechterhaltene Kontaktnachverfolgung eingestellt werden. Stattdessen soll der Fokus auf der Erfassung der Infektionsmeldungen liegen.
Inzwischen sind auch die Labore wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen überlastet. Symbolbild: Unsplash
Inzwischen sind auch die Labore wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen überlastet. Symbolbild: Unsplash

Gesundheitsamt stellt Kontaktverfolgung ein

Nach dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg und der Stadt Trier stellt auch das Gesundheitsamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Kontaktnachverfolgung ein. Die Kreisverwaltung teilt am Freitag, 21.01.2022, mit, dass wegen der enorm hohen Neuinfektionen im Eifelkreis nun der Fokus auf der Erfassung der Infektionsmeldungen liegt, um den aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen im Eifelkreis zu behalten. Diese sollen dann zeitnah an das Landesuntersuchungsamt (LUA) gemeldet werden.

Eifelkreis meldet 400 neue Fälle

Laut Mitteilung des Kreises wurden am heutigen Freitag, 21.01.2022, annähernd 400 neue Corona-Fälle gemeldet. Dem Landesuntersuchungsamt liegen 113 Neuinfektionen vor, diesen Meldeverzug gilt es aufzuarbeiten.

Kontaktpersonen über digitales Meldeformular angeben

Die Kreisverwaltung informiert in diesem Zusammenhang, dass alle positiv getesteten Personen vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, dabei aber Zeitverzögerungen auftreten können.

Ab kommender Woche kann die infizierte Person die Kontaktpersonen über ein digitales Meldeformular an das Gesundheitsamt melden. Eine persönliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr.

Verhalten bei positivem Testergebnis

Gemäß der geltenden Absonderungsverordnung hat man sich unabhängig von einer amtlichen Benachrichtigung nach einem positiven Test umgehend selbständig nach Hause in Selbstisolation zu begeben. Auch bekannte Kontaktpersonen sowie Haushaltsangehörige sind eigenverantwortlich zu informieren und müssen sich selbstständig in Quarantäne begeben, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist umgehend der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren.

Bei der Selbstmeldung eines positiven Testergebnisses mit Angabe der persönlichen Daten, legt das Gesundheitsamt automatisch den Quarantänezeitraum fest und sendet die nötigen Quarantäne-Dokumente zu.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung veröffentlicht.