Weitere Corona-Regeln fallen: Wer muss noch Maske tragen?

Ab dem 01. März 2023 fallen weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg, darauf hat sich Gesundheitsministerium geeinigt. Nur noch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen bleibt noch weiterhin bestehen:
Weitere Corona-Schutzmaßnahmen werden aufgehoben - früher als ursprünglich geplant. Symbolfoto: picture alliance/dpa
Weitere Corona-Schutzmaßnahmen werden aufgehoben - früher als ursprünglich geplant. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Nach rund drei Jahren und 34 Corona-Bekämpfungsverordnungen laufen in Rheinland-Pfalz – wie im Bund – weitere Schutzmaßnahmen Ende Februar aus. Angesichts der stabilen Corona-Lage sollen zum 1. März folgende Schutzvorgaben vorzeitig auslaufen:

Maskenpflicht wird weiter aufgehoben

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbarten das frühere Ende der Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die eigentlich bis 7. April gelten sollten. „Allein die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen“, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz am Dienstag mit. Sie gilt für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Pandemie hat ihren Schrecken verloren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar.“ Wirklich gefährliche neue Virus-Varianten seien zum jetzigen Zeitpunkt weder zu sehen noch zu befürchten. Es gelinge auch zunehmend, mit der in der Bevölkerung erreichten Immunität schwere Corona-Verläufe zu vermeiden.

Daraus würden nun Konsequenzen gezogen. „Die Gefahr, dass sowohl das Gesundheitssystem als auch die gesamte Gesellschaft zusammenbrechen, ist gebannt.“, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Hoch. Selbst das Auslaufen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen und mehr Kontakte in der laufenden Fastnachtssaison hätten nicht dazu geführt, dass das System kollabiere.

Normalität kehrt zurück – in zwei Etappen

Konkret sollen die restlichen Vorgaben in zwei Schritten enden – zum 1. März und dann mit Karfreitag, 7. April, wenn die gesetzlichen Corona-Bestimmungen ohnehin insgesamt auslaufen. Ein Überblick:

Wer muss noch eine Maske tragen?

Gelockert werden soll zum 1. März für Beschäftigte und Bewohner:innen von Gesundheitseinrichtungen – für Besuche aber noch nicht.

Wegfallen soll die Maskenpflicht also etwa für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, fürs Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen. Noch bleiben soll sie aber für Besuche in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, sagte Lauterbach. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Dazu zählen auch Einrichtungen für Dialysen, für ambulantes Operieren, Tageskliniken und Rettungsdienste.

Was ist mit Corona-Tests?

Zum 1. März enden sollen alle verbliebenen Testpflichten. Noch wird ein aktueller Schnelltest vorgeschrieben, wenn man in Kliniken oder Pflegeheime will – für Besuche und in bestimmten Abständen auch für Beschäftigte. Damit folgen die Vorgaben für die Testpflichten nun auch dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft wie schon zuvor festgelegt nur noch bis einschließlich 28. Februar.

Deutsche Presse-Agentur