Wilderei vertuscht? – Verdächtiger ohne Jagdschein und Waffenerlaubnis

Die beiden Beschuldigten sitzen wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord an zwei Polizeikräften und Wilderei in Untersuchungshaft. Laut Deutschem Jagdverband habe es gegen den 38-jährigen Saarländer bereits Ermittlungen wegen Wilderei gegeben.
Dem 38-jährigen Tatverdächtigen wurde der Antrag auf einen Jagdschein 2020 abgelehnt. Foto: Florian Blaes
Dem 38-jährigen Tatverdächtigen wurde der Antrag auf einen Jagdschein 2020 abgelehnt. Foto: Florian Blaes

Jagdwilderei vertuschen

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeikräfte im Landkreis Kusel vermuten die Ermittlerinnen und Ermittler, dass die mutmaßlichen Täter Jagdwilderei vertuschen wollten. Allerdings laufen die Ermittlungen noch weiter.

Seit Dienstag sind die beiden Saarländer (32 und 38 Jahre) wegen Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord und Wilderei in Untersuchungshaft. Der 38-jähige Tatverdächtige machte bislang Gebrauch von seinem Schweigerecht. Der Jüngere (32) hingegen gab die Wilderei zu, bestreitet aber, selbst geschossen zu haben. Derzeit geht die Polizei aber davon aus, dass beide Beschuldigten geschossen haben. Bei den Tatwaffen soll es sich um eine Schrotflinte und ein Jagdgewehr handeln. Die Polizei stellte bei der Festnahme zudem eine Vielzahl von Waffen sowie Munition sicher.

Waffenschein entzogen

Der 38-jährige Tatverdächtige hatte in der Vergangenheit eine jagdliche Ausbildung gemacht, allerdings wurde ihm der Jagdschein bereits 2008 entzogen. Darüber spricht Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Bereits für das Jahr 2020 hat die zuständige Behörde im Saarland seinen Antrag auf einen Jagdschein abgelehnt.

Was man unter dem Begriff der Wilderei versteht, erklärt Torsten Reinwald ebenfalls im Interview mit dem RND. „Wilderei ist, wenn ich unerlaubter Weise Tiere jage und fange, sie mir also zu eigen mache.“, führt Reinwald aus. Um in Deutschland jagen zu dürfen, muss eine staatliche Jägerprüfung abgelegt werden. Anschließend werde ein Jägerbrief ausgestellt, der bei der Jagdbehörde vorgelegt wird, um einen Jagdschein zu beantragen, erklärt der Sprecher des Deutschen Jagdverbandes. Der Jagdschein wird „für ein Jahr oder maximal drei Jahre“ ausgestellt, danach müsse ein neuer Schein beantragt werden. Wer im Besitz eines Jagdscheins ist, darf Waffen erwerben, aber braucht noch eine Jagderlaubnis für ein bestimmtes Revier.

Deutsche Jagdverband entsetzt über Polizistenmord

Der Deutsche Jagdverband (DJV) sei entsetzt über den kaltblütigen Polizistenmord in Rheinland-Pfalz. „Die ungeheure Brutalität macht uns fassungslos. Wir trauern mit den Hinterbliebenen“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Gegen den Tatverdächtigen hat es nach Kenntnisstand des DJV zudem bereits Ermittlungen wegen Wilderei gegeben, heißt es in der Mitteilung weiter. Der DJV fordert die Behörden auf, jetzt schnell zu klären, woher die Tatwaffen stammen und wie sie in den illegalen Besitz des Tatverdächtigen gelangen konnten.