17-Jähriger in Saarbrücken betrunken und ohne Führerschein im Auto unterwegs

Die Liste der Vergehen ist lang: Ein 17-Jähriger wurde am frühen Morgen des 1. November in Burbach aus dem Verkehr gezogen - nachdem er bereits einen Fluchtversuch unternommen hatte.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk / Patrick Seeger
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Wie die Polizei in Saarbrücken-Burbach mitteilte, wurden Beamte in der St. Johanner Straße in Saarbrücken auf einen weißen Renault Kangoo aufmerksam, der unbeleuchtet, mit überhöhter Geschwindigkeit und in unsicherer Fahrweise in Richtung Saarbrücken-Burbach fuhr.

Nachdem der Fahrzeugführer auf alle Anhaltesignale des verfolgenden Streifenwagens nicht reagiert hatte, konnte das Fahrzeug in der Breite Straße zunächst gestoppt werden. Beim Versuch der Polizeibeamten, den Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen, fuhr dieser plötzlich auf die Beamten zu: Um nicht überfahren zu werden, mussten die Polizisten zur Seite springen.

So ging’s weiter
Im Verlauf der weiteren Flucht überfuhr der 17-Jährige den Kreisverkehr „Burbacher Stern“ in der Hochstraße geradeaus, wobei das Fahrzeug beschädigt wurde und erneut angehalten werden konnte. Als der Fahrer wieder einmal versuchte mit dem verschlossenen Fahrzeug zu flüchten, schlugen die Beamten die Frontscheibe des Pkw ein – um ihn so an einer weiteren Flucht zu hindern.

Wie die Polizei weiter mitteilte, leistete der betrunkene 17-Jährige (ein Jugendlicher aus Annweiler am Trifels) Widerstand gegen die Polizeibeamten, wobei er sich leichte Verletzungen zuzog.

Wie sich herausstellte, hatte der junge Mann, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, das Auto zuvor offensichtlich entwendet und zwischenzeitlich in der Innenstadt von Saarbrücken bereits einen Verkehrsunfall verursacht (inklusive Flucht von der Unfallstelle).

Nach Entnahme einer Blutprobe, die nach Angaben der Polizei den Grenzwert von 1,1 Promille überstieg, wurde der Jugendliche in die Obhut von Angehörigen übergeben. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Pkw-Diebstahls, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Mit Verwendung von SZ-Material.