3 Millionen Euro Sonderhilfe für Gaststätten im Saarland

Die saarländische Landesregierung hat ein Sonderkonjunkturprogramm für das Gastgewerbe im Saarland in Höhe von zusätzlichen 3 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger will damit den krisengeschüttelten Hotel- und Gastronomiebetrieben unter die Arme greifen.

Sonderkonjunkturprogramm für Gastgewerbe im Saarland

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger unterstützt die saarländischen Hotel- und Gastronomiebetriebe mit einem zusätzlichen 3 Millionen-Euro-Programm für Zukunftsinvestitionen.

Mit dem sogenannten Sonderkonjunkturprogramm Gastgewerbe wolle man den krisengeschüttelten Betrieben eine Perspektive geben und zukunftssichernde Investitionen ermöglichen, so Rehlinger, die das Programm am heutigen Donnerstag (24. September 2020) gemeinsam mit Dehoga-Präsident Michael Buchna vorstellte.

Rehlinger: Hotellerie und Gastronomie brauchen besondere Unterstützung

„Einige Branchen haben nach wie vor erheblich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen, darunter auch die saarländische Hotellerie und Gastronomie. Die Betriebe des Gastgewerbes stellen das Herzstück des Tourismus im Saarland dar – sie brauchen in dieser schwierigen Phase besondere Unterstützung. Mit dem Sonderkonjunkturprogramm möchten wir den Betrieben in der Krise helfen und gleichzeitig einen Anreiz dafür schaffen, Unterkünfte und Gaststätten moderner und attraktiver zu machen. Dafür stellen wir insgesamt 3 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung“, erklärte Rehlinger.

Die Voraussetzungen für eine Förderung

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Betriebe durch Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten – unter der Voraussetzung, dass 30 Prozent der Kosten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung aufgewendet werden. Antragsberechtigt seien bereits im Jahr 2019 am Markt tätige oder im Zuge der Corona-Pandemie stillgelegte kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland. Sie müssen laut Angaben des Wirtschaftsministeriums mindestens 1,5 VollzeitmitarbeiterInnen beschäftigen.

Zudem müsse die Investition mindestens 20.000 Euro netto betragen. Davon müssen dann 10.000 Euro durch den Antragsteller selbst getragen werden. Die maximal förderfähige Investitionssumme liegt laut Angaben des Wirtschaftsministeriums bei 200.000 Euro netto. „Wir wollen sicherstellen, dass einerseits möglichst viele Antragsteller zum Zuge kommen, aber gleichzeitig Vorhaben fördern, die auch eine grundlegende und spürbare Verbesserung der Betriebsstätte bewirken“, so Rehlinger weiter. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Dehoga-Präsident Buchna: Programm kommt zur richtigen Zeit

Das Sonderkonjunkturprogramm für das saarländische Gastgewerbe kommt laut Dehoga-Präsident Michael Buchna. genau zur rechten Zeit. „Gerade jetzt vor dem Herbst stellen sich Gastronomen und Hoteliers die Frage, wie sie durch die kalte und feuchte Jahreszeit kommen und gleichzeitig die Weichen für das nächste Jahr stellen, so Buchna.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die negativen Auswirkungen der Pandemie im Reiseverhalten der Menschen zu nutzen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Dies kann gelingen, wenn wir das Saarland als sicheres und abwechslungsreiches Urlaubsziel für Touristen und Saarländer präsentieren“, ergänzt Rehlinger.

Fördersätze für Infrastrukturen erhöht

Unabhängig vom Sonderkonjunkturprogramm hat das Saarland außerdem die Fördersätze für Infrastrukturen im öffentlichen Bereich – also kommunale touristische Maßnahmen – erhöht. Statt mit bisher 70 Prozent werden rückwirkend vom 1. März dieses Jahres bis Ende 2023 Vorhaben im Bereich der touristischen Infrastruktur mit 95 Prozent unterstützt. Damit soll einem Investitionsstau entgegengewirkt und der Ausbau touristischer Infrastrukturen beschleunigt werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Wirtschaftsministeriums vom 24.09.2020