5.000 Betrugsfälle: Arzt aus Wadgassen muss hohe Geldstrafe zahlen

Ein Arzt soll im Saarland Versicherungen und Beihilfestellen von Privatpatienten im großen Stil betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft verklagte ihn wegen gewerbsmäßigen Betruges. Nun muss der Mediziner eine hohe Geldstrafe zahlen.
Der Arzt aus Wadgassen soll zweifelhafte Behandlungen als Kassenleistung abgerechnet haben. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Arzt aus Wadgassen soll zweifelhafte Behandlungen als Kassenleistung abgerechnet haben. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Arzt aus Wadgassen soll zweifelhafte Behandlungen als Kassenleistung abgerechnet haben. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Arzt aus Wadgassen soll zweifelhafte Behandlungen als Kassenleistung abgerechnet haben. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk

Das Verfahren gegen den 55-jährigen Mediziner aus Wadgassen wurde – wohl aus prozessökonomischen Gründen – eingestellt. Das Landgericht verlangt jedoch die Zahlung von 280.000 Euro von dem Arzt.

70.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen

Wie der SR berichtet, soll die Hälfte des Betrags an die betrogenen Versicherungen gehen. 70.000 Euro muss er an die Landeskasse zahlen. Der Rest soll an sechs gemeinnützige Einrichtungen gehen. Der Verein für Bewährungshilfe etwa erhält 20.000 Euro von dem Mediziner, die Saarbrücker Tafel 10.000 Euro.

Arzt rechnete zweifelhafte Behandlungen als Kassenleistung ab

Der gelernte Internist hatte der Schulmedizin weitgehend den Rücken gekehrt und sich in seiner Praxis auf ganzheitliche Medizin spezialisiert. Bei Patienten messe er etwa die körpereigenen Schwingungen oder verpasse ihnen Goldimplantate, so der SR.

Allerdings habe er laut Anklage in mehr als 5.000 Fällen diese Leistungen umdeklariert und beispielsweise als Blutentnahme oder Ultraschall abgerechnet. Die rund 400 Patienten sollen die gefälschten Rechnungen bei den Kassen oder der Beihilfe abgegeben haben, ohne zu wissen, dass die Abrechnungsziffern frisiert waren.

Es sei noch unklar, ob der 55-Jährige seine Praxis weiter betreiben kann. Laut SR dauere die Prüfung der Approbationsbehörde noch an.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk