Ab heute Anträge für Impf-Härtefälle möglich

Ab dem heutigen Dienstag (16. Februar 2021) können auf der entsprechenden Impf-Webseite des Saarlandes Anträge auf eine Härtefall-Überprüfung für Corona-Impfungen gestellt werden. Die Kommission soll Einzelfallprüfungen vornehmen und diese gegebenenfalls höher priorisieren.

Ab heute Anträge auf Impf-Härtefälle möglich

Auf der Webseite impfen.saarland.de ist seit dem heutigen Dienstag das Formular für Härtefall-Anträge aktiv. Die Bürger:innen des Saarlandes können dort einen entsprechenden Antrag an die sogenannte Impfkommission für Härtefälle stellen. Alternativ sei der postalische Weg nutzbar.

Prüfung von Einzelfällen

Die Aufgabe der Impfkommission: auf bestimmte Einzelfälle gesondert einzugehen und diese gegebenenfalls höher zu priorisieren. „Eine Priorisierung der Bevölkerung ist notwendig, weil der Impfstoff aktuell nur in begrenzten Mengen vorhanden ist“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Voraussetzungen

Nach Angaben des Saar-Gesundheitsministeriums gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Anträge. „Beizufügen sind persönliche Angaben der jeweiligen Person sowie eine kurze Begründung der besonderen gesundheitlichen Situation„, hieß es. Zudem müssten „ärztliche Unterlagen als Nachweis des Härtefalls und der besonderen gesundheitlichen Situation, die ein bestehendes besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus darlegen, vorgelegt werden“.

Die ärztlichen Unterlagen dürfen laut Gesundheitsministerium nicht älter als vier Wochen sein. „Zusätzlich muss der Vorlage der Unterlagen zugestimmt werden und darüber hinaus eine Schweigeentbindungserklärung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes beigefügt werden“. Die Beschlussfassung der Impfkommission erfolge auf „Grundlage der vorgelegten Unterlagen, die fachlich von der Kommission bewertet werden“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums
– impfen.saarland.de
– eigener Bericht