Ab heute gelten neue Corona-Regelungen im Saarland: Die Änderungen im Überblick

Ab dem heutigen Freitag (17. Dezember 2021) gelten im Saarland neue Corona-Regeln. Die wichtigsten Änderungen könnt ihr hier in unserem Überblick nachlesen:
In verschiedenen Bereichen wurden im Saarland Ausnahmen von der 2G-Regelung getroffen. Dort gilt dann stattdessen die 3G-Regelunf. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
In verschiedenen Bereichen wurden im Saarland Ausnahmen von der 2G-Regelung getroffen. Dort gilt dann stattdessen die 3G-Regelunf. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Im Saarland gilt ab dem heutigen Freitag (17. Dezember 2021) eine neue Corona-Verordnung. Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln haben wir hier für euch zusammengefasst:

Ausnahmen von 2G-Regeln

  • Sozialkaufhäuser dürfen fortan ohne 2G-Nachweise besucht werden. Dazu hat die Landesregierung die Kaufhäuser in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen.
  • Für Hotels wurde ebenfalls eine Ausnahme von der 2G-Plus-Regelung für Notfälle statuiert. Zug- und Fluggäste, die sich beispielsweise durch ausgefallene Verbindungen in Notlagen befinden, dürfen nun unter Einhaltung einer 3G-Regelung in einem Hotel übernachten.
  • Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote werden ebenfalls von der 2G-Regelung ausgenommen und können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden.
  • Der Trainingsbetrieb von Hundeschulen im Außenbereich ist unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Im Innenbereich bleibt es hingegen bei der 2G-Regelung

Corona-Regeln an Weihnachten, Silvester und Neujahr

  • Heiligabend: Die Ortspolizeibehörden wurden dazu ermächtigt, Alkoholverbote für belebte Straßen und Plätze zu erlassen und das Zünden von Pyrotechnik zu verbieten.
  • Silvester und Neujahr: Auch am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 können ebenfalls Alkohol- und Feuerwerksverbote an belebten Plätzen ausgesprochen werden. Zudem sollen Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Personen an beiden Tagen untersagt werden.

Sonderregeln für Schüler:innen

  • Schüler:innen erhalten zum Schulbeginn im Januar eine neue Sonderbescheinigung, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen.
  • In der Ferienzeit muss ein tagesaktueller Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, um als minderjährige Schüler:innen von den G-Regeln weiter ausgenommen zu sein.

Vorerst keine weiteren Ausnahmen von Corona-Testpflichten

Vorerst keine Änderungen gibt es bei den Ausnahmen von den Corona-Testnachweisen. Nur Geboosterte bleiben von den Testpflichten entbunden. Derweil werde man aber prüfen, ob auch zweifach geimpfte Personen, die zudem eine Covid-19 Erkrankung erlitten haben, von der Testverpflichtung ausgenommen werden können. Dafür wolle man aber erst eine abschließende Stellungnahme des RKI abwarten.

Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Gesundheitsministeriums