Corona-Beschränkungen
Ab heute gelten neue Corona-Regelungen im Saarland: Die Änderungen im Überblick
Ab dem heutigen Freitag (17. Dezember 2021) gelten im Saarland neue Corona-Regeln. Die wichtigsten Änderungen könnt ihr hier in unserem Überblick nachlesen:
In verschiedenen Bereichen wurden im Saarland Ausnahmen von der 2G-Regelung getroffen. Dort gilt dann stattdessen die 3G-Regelunf. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Im Saarland gilt ab dem heutigen Freitag (17. Dezember 2021) eine neue Corona-Verordnung. Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln haben wir hier für euch zusammengefasst:
Ausnahmen von 2G-Regeln
- Sozialkaufhäuser dürfen fortan ohne 2G-Nachweise besucht werden. Dazu hat die Landesregierung die Kaufhäuser in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen.
- Für Hotels wurde ebenfalls eine Ausnahme von der 2G-Plus-Regelung für Notfälle statuiert. Zug- und Fluggäste, die sich beispielsweise durch ausgefallene Verbindungen in Notlagen befinden, dürfen nun unter Einhaltung einer 3G-Regelung in einem Hotel übernachten.
- Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote werden ebenfalls von der 2G-Regelung ausgenommen und können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden.
- Der Trainingsbetrieb von Hundeschulen im Außenbereich ist unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Im Innenbereich bleibt es hingegen bei der 2G-Regelung
Corona-Regeln an Weihnachten, Silvester und Neujahr
- Heiligabend: Die Ortspolizeibehörden wurden dazu ermächtigt, Alkoholverbote für belebte Straßen und Plätze zu erlassen und das Zünden von Pyrotechnik zu verbieten.
- Silvester und Neujahr: Auch am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 können ebenfalls Alkohol- und Feuerwerksverbote an belebten Plätzen ausgesprochen werden. Zudem sollen Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Personen an beiden Tagen untersagt werden.
Sonderregeln für Schüler:innen
- Schüler:innen erhalten zum Schulbeginn im Januar eine neue Sonderbescheinigung, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen.
- In der Ferienzeit muss ein tagesaktueller Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, um als minderjährige Schüler:innen von den G-Regeln weiter ausgenommen zu sein.
Vorerst keine weiteren Ausnahmen von Corona-Testpflichten
Vorerst keine Änderungen gibt es bei den Ausnahmen von den Corona-Testnachweisen. Nur Geboosterte bleiben von den Testpflichten entbunden. Derweil werde man aber prüfen, ob auch zweifach geimpfte Personen, die zudem eine Covid-19 Erkrankung erlitten haben, von der Testverpflichtung ausgenommen werden können. Dafür wolle man aber erst eine abschließende Stellungnahme des RKI abwarten.
Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Gesundheitsministeriums