Ab Mittwoch kein Präsenzunterricht an Saar-Schulen – Die Regeln im Überblick

Die jüngst beschlossenen Corona-Maßnahmen in Form des Lockdowns haben auch Auswirkungen auf die Schulen. Was es für das Saarland zu beachten gilt, findet ihr in dieser Übersicht.
Auch an Schulen und Kitas sollen Kontakte weiter eingeschränkt werden. Foto: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer
Auch an Schulen und Kitas sollen Kontakte weiter eingeschränkt werden. Foto: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer
Auch an Schulen und Kitas sollen Kontakte weiter eingeschränkt werden. Foto: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer
Auch an Schulen und Kitas sollen Kontakte weiter eingeschränkt werden. Foto: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer

Die Regierungschef:innen der Länder haben sich am heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) mit der Bundeskanzlerin auf weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Im Kern geht es darum, persönliche Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Auch an den Schulen und Kitas sollen deshalb die Kontakte in der Zeit zwischen Mittwoch (16. Dezember 2020) und Sonntag (10. Januar 2021) weiter eingeschränkt werden. Dem Entschluss entsprechend sollen Kinder und Jugendliche möglichst daheim bleiben. Es werde ein angepasstes pädagogisches Angebot geben, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen. An den Kitas werde es ebenfalls eine bedarfsgerechte Betreuung geben.

Regelungen für das Saarland

Im Saarland werden für den Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 nach Angaben des Bildungsministeriums folgende Regelung gelten (es folgt der Wortlaut, Anm. d. Red.):

Präsenzpflicht

Die Präsenzpflicht in der Schule wird für die Schüler:innen aller Klassenstufen einschließlich der Abschlussjahrgänge aufgehoben. Schüler:innen, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Lehrkräfte sind im Rahmen der auch bisher bestehenden Regelungen grundsätzlich zum Dienst in der Schule verpflichtet. Anerkannt vulnerable Lehrkräfte werden von der Präsenzpflicht in der Schule befreit.

Lernmaterialien

Alle Schüler:innen erhalten am 14. und 15. Dezember 2020 Lernmaterialien für das häusliche Lernen. Die Lernmaterialien für das Lernen von zuhause sollen sich für die Grundschulkinder vor allem auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und für die Schüler:innen der Sekundarstufe I auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und die naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer konzentrieren. Für die jeweiligen Abschlussklassen sollen sich die Lernangebote auf die einzelnen Prüfungsfächer beziehen. Im Lernen von zuhause für die Sekundarstufe II orientieren sich die Lernmaterialien grundsätzlich nach dem Kurssystem gemäß der Stundentafel mit Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung.

Schüler:innen der Abschlussjahrgänge erhalten möglichst über die Online-Schule Saarland (OSS) oder bereits eingeführte andere Plattformen Aufgaben zum vertieften Üben. Leistungsbewertungen finden in dieser Zeit nicht statt. Die Termine für die Abschlussprüfungen zum Hauptschulabschluss (HSA), zum Mittleren Bildungsabschluss (MBA) und zum Abitur werden KMK-konform nach hinten verschoben. Hierüber wird das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gesondert informieren.

Betreuung

Am Vormittag wird es in der Schule ein angepasstes pädagogisches Angebot für Schüler:innen bis einschließlich Klassenstufe 6 geben, die zuhause keine Betreuung oder keinen geeigneten Arbeitsplatz haben oder für die die häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist (zum Beispiel auch Schüler:innen der Förderschulen). Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sollen der Schule bis Dienstag, den 15. Dezember 2020 formlos mitteilen, ob ihr Kind in die Schule kommt.

Am Nachmittag wird es in den Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS) ein Betreuungsangebot im üblichen zeitlichen Rahmen geben. Der gebundene Ganztag wird angepasst, Phasen der ungebundenen Freizeit werden ans Ende gelegt, die Teilnahme ist freiwillig.

Mundschutzpflicht

Bereits ab Montag (13. Dezember 2020) gilt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist an den Schulen und in der Nachmittagsbetreuung für alle und überall dort verpflichtend, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt also auch für die Grundschulen.

Kitas

In den Kitas finden bis 10. Januar 2021 keine regulären Betreuungsangebote statt. Die Kitas bieten aber eine bedarfsgerechte Betreuung an: Das heißt, jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch weiterhin ohne weitere Nachweise in seine Kita kommen und wird dort betreut. Die vereinbarten Schließtage bleiben bestehen. Eltern bezieungsweise Erziehungsberechtigte sollen von diesem Angebot verantwortungsvoll Gebrauch machen.

Info für Eltern

Für alle berufstätigen Eltern gilt: Der Bund hat angekündigt, zügig arbeitsrechtliche Regelungen vorzulegen, die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zuhause erleichtern sollen. Arbeitnehmer:innen können zudem auf das Beratungsangebot der Arbeitskammer des Saarlandes zurückgreifen. Berufstätige Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte finden hier weitere Informationen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bildungsministeriums Saar, 13.12.2020
– eigener Bericht