AfD-Liste für Wahlkreis Saarbrücken für ungültig erklärt

Die AfD im Saarland muss ihre Wahlkreisliste von Saarbrücken zurückziehen. Grund ist ein Urteil des Landgerichtes Saarbrücken. Für den Wiedereinzug der Partei in den Landtag könnte das Folgen haben.
Die gewählte Landesliste der AfD zur Landtagswahl wurde kurz vor der Deadline heimlich zurückgezogen. Archivfoto: BeckerBredel
Die gewählte Landesliste der AfD zur Landtagswahl wurde kurz vor der Deadline heimlich zurückgezogen. Archivfoto: BeckerBredel

Die saarländische AfD darf zur Landtagswahl am 27. März nicht mit ihrer aufgestellten Kandidatenliste im Wahlkreis Saarbrücken antreten. Die Partei muss den eingereichten Kreiswahlvorschlag zurücknehmen. Das entschied die 16. Zivilkammer am Landgericht Saarbrücken am heutigen Donnerstag (13. Januar 2022). Die Richter:innen gaben damit dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt, den unter anderem der frühere Chef der Saar-AfD Josef Dörr gestellt hatte.

Alle Maßnahmen der Wahlversammlung ungültig

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts von Mitte Dezember sei der Landesvorstand nicht wirksam im Amt. Daher seien auch „alle Maßnahmen, die der jetzige Vorstand vorgenommen hat, ihrerseits unwirksam„, so das Gericht. Darunter zählt auch die Einladung zur Wahlversammlung am 27. November sowie die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse und Wahlen.

Mitglieder nicht ordnungsgemäß aufgenommen

Doch auch ein zweiter Grund führe zur Ungültigkeit der Kreiswahlvorschlagsliste. Nach Ansicht der Kammer sei die Wahlversammlung nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen. Neun Mitglieder hätten demnach bei der Abstimmung mitgestimmt, obwohl sie nicht ordnungsgemäß aufgenommen worden waren. Da zwischen den beiden Kandidaten für Listenplatz 1 nur zwei Stimmen Differenz lagen, sei dies relevant für das Abstimmungsergebnis.

Saar-AfD-Chef Wirth will in Berufung gehen

Der aktuelle Landesvorsitzende der AfD Saarland, Christian Wirth, erklärte nach der Entscheidung, dass er Berufung einlegen werde. Für eine Neuaufstellung der Liste reichten die Fristen nicht. Bis spätestens 20. Januar müssen die Parteien ihre Wahlkreis- und Landeslisten einreichen. „Wir haben unsere Vorschläge schon eingereicht.“

Ohne die „Saarbrücker Liste“, so Wirth, müsse die Saar-AfD um ihren Wiedereinzug in den Landtag bangen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Partei mit weniger als drei Abgeordneten einzöge und somit den Fraktionsstatus verliere. „Das wäre im Jahr ein Verlust von 400 000 Euro.“ Bei der letzten Landtagswahl im Saarland im März 2017 hatte die AfD 6,2 Prozent der Stimmen erhalten. Damit zog sie mit drei Abgeordneten erstmals in den saarländischen Landtag ein.

Gericht kippte bereits Wahl des Landesvorstandes

Wirth hatte bereits gegen das Urteil des Landgerichts von Mitte Dezember Rechtsmittel eingelegt. Er ging davon aus, dass es keine rechtskräftige Entscheidung vor der Landtagswahl geben werde. Mit dem Urteil hatte das Gericht die Wahl des Landesvorstands vom Oktober 2020 gekippt. Der Grund: Mindestens 13 Mitglieder, die an der Wahl teilnahmen, hatten ihre Mitgliedsbeiträge versäumt und seien somit nicht stimmberechtigt gewesen. Laut der Rechtssprechung seien auch fast alle anderen Beschlüsse unwirksam.

Bei der Landtagswahl steht eine Partei nur mit Kreiswahlvorschlag in einem Wahlkreis auch zur Wahl, so die Landeswahlleitung. Der Vorschlag sei die Voraussetzung, um überhaupt auf dem Stimmzettel zu erscheinen – auch mit Landesliste. Bei der Landtagswahl gibt es im Saarland drei Wahlkreise.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur