Alkohol- und Feuerwerksverbot an Silvester in Saarbrücken: OB mahnt
Die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken hat das Alkohol- und Feuerwerksverbot von 31. Dezember um 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 6:00 Uhr verhängt. Es gilt nur in bestimmten öffentlichen Bereichen, die sich in der Vergangenheit zu beliebten Treffpunkten für gemeinsame Feiern entwickelt hatten.
Hier gilt an Silvester Alkohol- und Feuerwerkverbot
Die Anordnung gilt für folgende Plätze, an denen auch Plakate auf die Regelungen hinweisen:
– St. Johanner Markt
– Alte Brücke
– Saarbrücker Schloss (Vorplatz und Gärten)
– Nauwieser Viertel (im Bereich Nauwieser Straße, Cecilien- und Kurze Straße)
OB Uwe Conradt mahnt um Einhaltung der Verordnung
Die ergriffenen Maßnahmen sollen Infektionsketten unterbrechen und so die Bevölkerung schützen. Der Oberbürgermeister Uwe Conradt mahnt eindringlich um ein verantwortungsbewusstes Verhalten auch bei den bevorstehenden Weihnachtfeierlichkeiten. „Verfehlungen an den kommenden Festtagen werden wir als Gesellschaft ansonsten in den nachfolgenden Wochen teuer bezahlen.“
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilungen der Stadt Saarbrücken