Alkohol- und Feuerwerksverbot an Silvester in Saarbrücken: OB mahnt

In der Silvesternacht sind auf öffentlichen Plätzen in Saarbrücken Feuerwerk und Alkoholkonsum verboten. Die Stadt will so Menschenansammlungen vermeiden.
Unter anderem am St. Johanner Markt sind Feuerwerk und Alkohol an Silvester verboten. Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem am St. Johanner Markt sind Feuerwerk und Alkohol an Silvester verboten. Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem am St. Johanner Markt sind Feuerwerk und Alkohol an Silvester verboten. Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem am St. Johanner Markt sind Feuerwerk und Alkohol an Silvester verboten. Symbolfoto: BeckerBredel

Die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken hat das Alkohol- und Feuerwerksverbot von 31. Dezember um 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 6:00 Uhr verhängt. Es gilt nur in bestimmten öffentlichen Bereichen, die sich in der Vergangenheit zu beliebten Treffpunkten für gemeinsame Feiern entwickelt hatten.

Hier gilt an Silvester Alkohol- und Feuerwerkverbot

Die Anordnung gilt für folgende Plätze, an denen auch Plakate auf die Regelungen hinweisen:

St. Johanner Markt
Alte Brücke
Saarbrücker Schloss (Vorplatz und Gärten)
Nauwieser Viertel (im Bereich Nauwieser Straße, Cecilien- und Kurze Straße)

OB Uwe Conradt mahnt um Einhaltung der Verordnung

Die ergriffenen Maßnahmen sollen Infektionsketten unterbrechen und so die Bevölkerung schützen. Der Oberbürgermeister Uwe Conradt mahnt eindringlich um ein verantwortungsbewusstes Verhalten auch bei den bevorstehenden Weihnachtfeierlichkeiten. „Verfehlungen an den kommenden Festtagen werden wir als Gesellschaft ansonsten in den nachfolgenden Wochen teuer bezahlen.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilungen der Stadt Saarbrücken