Als „Rassist“ bezeichnet: Detlev Schönauer verliert vor Gericht

Der Kabarettist Detlev Schönauer hat am heutigen Donnerstag (25. Juli) seinen Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken verloren. Er hatte Klage gegen einen 32-jährigen Blogger Uwe Caspari erhoben, der ihn in einem Beitrag als „Rassisten" bezeichnet hatte.
Detlev Schönauer klagte gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Foto: BeckerBredel
Detlev Schönauer klagte gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Foto: BeckerBredel
Detlev Schönauer klagte gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Foto: BeckerBredel
Detlev Schönauer klagte gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Foto: BeckerBredel

Unter der Überschrift „Detlev Schönauer – Rassismus ist kein Kabarett“ hatte sich der Blogger kritisch mit dem Programm „Doppelhirn“ auseinandergesetzt. In seinem Text bezeichnete Caspari Schönauer unter anderem als „Rassisten“. Er hatte zudem einen Veranstalter eines Kabarettabends in einer E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass der Inhalt von Schönauers Programm nicht mit der politischen Agenda des Veranstalters zu vereinbaren sei.

Schönauer wollte gegen den Beitrag vorgehen und reichte Klage ein, um den 32-Jährigen davon abzuhalten, ihn weiterhin als „rassistisch“ zu bezeichnen. Zudem sollte dem Blogger untersagt werden, Veranstalter zu kontaktieren und sie aufzufordern, Schönauer nicht mehr zu buchen. Die Unterlassungsanträge hatten jedoch keinen Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen.

Die 4. Zivilkammer erklärte, dass der Kabarettist zwar durch die Bezeichnung als „Rassist“ in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt werde. Allerdings seien die Äußerungen nicht rechtswidrig, da sie durch die Meinungsfreiheit gedeckt werden. Anders als bei einer „Schmähkritik“ stünde in dem Beitrag die Sache selbst, nicht die bloße Diffamierung von Schönauer als Person im Vordergrund. Caspari habe sich inhaltlich mit dem Programm auseinandergesetzt und seine Beurteilungen an den Äußerungen des Kabarettisten festgemacht.

Vor allem, da Schönauer mit seinem Kabarett in der Öffentlichkeit stehe, müsse er Kritik hinnehmen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wiege in diesem Fall weniger stark, als das Recht des Verfassers auf Meinungsfreiheit. Auch die E-Mail sei durch letzteres gedeckt, da der Blogger darin lediglich eine Bewertung ausspreche, jedoch nicht zu einem Boykott aufrufe.

In seinem Text wirft Caspari „Jaque“ neben Rassismus auch Islamfeindlichkeit vor. Die Kritik untermauert er mit Zitaten aus dem Programm des Kabarettisten. Der Blogbeitrag erfreut sich derzeit gesteigerter Aufmerksamkeit. Blogger „Uwe“ nutzt diese für einen guten Zweck und fordert in einem Pop-Up-Fenster Besucher dazu auf, an SeaWatch zu spenden.

Verwendete Quellen:
Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken
Blog „UCas‘ Life