Amtsgericht Saarbrücken verurteilt zwei Bordell-Betreiber zu Freiheitsstrafen

Wegen Schwarzarbeit hat das Amtsgericht Saarbrücken gegen einen 59-jährigen Mann sowie eine 36 Jahre alte Frau Freiheitsstrafen verhängt. Die Bordell-Betreiber sollen Geld am Staat vorbeigeschleust haben.
Wegen Schwarzarbeit wurden zwei Bordell-Betreiber zu Freiheitsstrafen verurteil. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Wegen Schwarzarbeit wurden zwei Bordell-Betreiber zu Freiheitsstrafen verurteil. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Wegen Schwarzarbeit wurden zwei Bordell-Betreiber zu Freiheitsstrafen verurteil. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Wegen Schwarzarbeit wurden zwei Bordell-Betreiber zu Freiheitsstrafen verurteil. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold

Vom 01.01.2013 bis zum 30.07.2018 schleusten zwei Bordell-Betreiber, ein 59-Jähriger und eine 36 Jahre alte Frau, Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Umsatzsteuer am Staat vorbei. So entstand ein Schaden von mehr als 160.000 Euro, meldet das Hauptzollamt Saarbrücken.

Um das Geld für sich zu behalten, beschäftigten die Bordell-Betreiber Tänzerinnen und Prostituierte, ohne die entsprechenden Abgaben in der richtigen Höhe zu entrichten.

Kontrollen und Durchsuchungen

Laut Hauptzollamt begründete eine Kontrolle im Jahr 2016 den Verdacht, „dass die Prostituierten und Tänzerinnen nicht – wie angegeben – selbständig sind, sondern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu den Nachtclubbetreibern stehen“.

Durchsuchungen und Zeugenbefragungen ergaben jedoch, dass keine Selbstständigkeit vorlag. Darüber hinaus wurden unter anderem die Arbeitszeiten vorgegeben. Und auch die Gewinnbeteiligung legten die Nachtclubbetreiber fest. „Dadurch versuchten die Geschäftsführer ihre Betriebskosten bewusst zulasten des Sozialstaats zu minimieren“, heißt es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken.

Freiheitsstrafen

Der 59-Jährige wurde vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Schwarzarbeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Im Falle der 36-Jährigen beläuft sich die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt; das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 17.04.2020