Ansammlungen über zwei Personen sollen bundesweit verboten werden

Schon am Wochenende herrschte gähnende Leere auf Deutschlands Straßen. Nun will die Politik noch drastischere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verhängen.
Verstößen sollen mit Strafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Frank Rumpenhorst
Verstößen sollen mit Strafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Frank Rumpenhorst
Verstößen sollen mit Strafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Frank Rumpenhorst
Verstößen sollen mit Strafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Frank Rumpenhorst

Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am heutigen Sonntag (22. März 2020).

„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet“, heißt es in dem Beschluss. Zudem ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.

Keine Ausgangssperre

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet sagte, eine bundesweite Ausgangssperre sei derzeit nicht das Mittel der Wahl. „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt.“ Bei Verstößen gegen die neuen Regeln könnten Strafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Es gelte eine „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“, sagte Laschet.

Schließungen

Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. „Gastronomiebetriebe werden geschlossen“, heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.

Geschlossen werden müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege. In diesem Bereich sei eine körperliche Nähe unabdingbar. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich. Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist nicht vorgesehen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur