Antisemitische Straftaten im Saarland nehmen zu

Im Saarland ist ein hoher Anstieg an antisemitischen Straftaten zu verzeichnen. Die Zahlen des „Lagebilds Verfassungsschutz“ belegen: Im Vergleich zu 2017 wurden im vergangenen Jahr saarlandweit mehr als doppelt so viele antisemitisch motivierte Straftaten registriert.
Ein Hakenkreuz und ein durchgestrichener Davidstern sind an einer Gedenkstätte zu sehen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Reinhardt
Ein Hakenkreuz und ein durchgestrichener Davidstern sind an einer Gedenkstätte zu sehen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Reinhardt
Ein Hakenkreuz und ein durchgestrichener Davidstern sind an einer Gedenkstätte zu sehen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Reinhardt
Ein Hakenkreuz und ein durchgestrichener Davidstern sind an einer Gedenkstätte zu sehen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Reinhardt

2017 verzeichnete der Verfassungsschutz 13 antisemitische Straftaten im Saarland. Im vergangenen Jahr stieg diese Zahl auf 29 an. Unter Berufung auf das aktuelle „Lagebild Verfassungsschutz“ berichtet darüber der „Saarländische Rundfunk“ (SR)

Helmut Albert, Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium, spricht in diesem Fall von einer „deutlichen Tendenz“ – trotz der „überschaubaren“ Zahlen für das Saarland. Doch wie lässt sich der Anstieg erklären?

Gegenüber dem SR äußerte Albert, das Ganze sei ein „hausgemachtes Problem“: Die ermittelten Täter seien keine Personen mit muslimischem Hintergrund. Sondern stammen aus dem europäischen Kulturraum oder sind Deutsche.

Kampf gegen Antisemitismus auch online

Judenhass findet nicht nur in der „realen Welt“ statt. Auch online werden Menschen jüdischen Glaubens immer wieder attackiert oder verleumdet. Im Kampf gegen den Hass im Netz fordert Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, eine EU-weite Lösung.

In Deutschland gilt das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dieses schreibt vor, dass die Online-Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. In weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von einer Woche.

Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk
• dpa