Arbeitgeber dürfen bei Krankheit das Weihnachtsgeld kürzen

Im Dezember winkt für viele Beschäftigte ein Bonus vom Arbeitgeber: das Weihnachtsgeld. Aber was, wenn die Mitarbeitenden krank oder schwanger waren? Und was passiert bei einer Kündigung?
Weihnachtsgeld kann bei Krankheit gekürzt werden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Weihnachtsgeld kann bei Krankheit gekürzt werden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk

Kürzung des Weihnachtsgeldes bei Krankheit möglich

Wer im Laufe des Jahres krankgeschrieben war, könnte vom Arbeitgeber weniger Weihnachtsgeld erhalten, als erhofft. Die sogenannten Sondervergütungen dürfen um bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, verringert werden. Aber: Das geht nur, wenn die Kürzungen bei krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch im Vertrag geregelt sind, erklärt Uli Meisinger, Jurist bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Im Mutterschutz besteht Anspruch auf den vollen Bonus – in der Elternzeit nicht

Anders in der Schwangerschaft: Wenn ein Anspruch auf Weihnachtsgeld im Vertrag steht, müssen Arbeitgeber dieses auch im Mutterschutz oder bei Beschäftigungsverbot voll zahlen. Das gilt allerdings nicht für die Elternzeit. Dann sind Betriebstreue und Arbeitsentgelt entscheidend. Ist erstere ausschlaggebend, erhalten die Beschäftigten den vollen Bonus. Wenn aber die geleistete Arbeit zählt, kann der Arbeitgeber die Zahlung kürzen – sollte dies laut Vertrag möglich sein.

Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei einer Kündigung?

Mitarbeiter:innen, die gekündigt haben, dürfen ihr Weihnachtsgeld üblicherweise behalten. Nur, wenn eine entsprechende Klausel feststeht, kommt eine Rückzahlung infrage. Eine solche Vereinbarung ist allerdings nur dann möglich, wenn das Weihnachtsgeld die Betriebstreue und nicht die Arbeit honoriert. Auch dann kann das Weihnachtsgeld nur gekürzt werden, wenn die Arbeitnehmer:innen nicht zu lange vertraglich gebunden werden. Bindungsfristen bis maximal 30. Juni des Folgejahres sind zulässig.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur