Auch Rheinland-Pfalz arbeitet wieder mit altem Bußgeldkatalog

Die schärferen Fahrverbots-Regeln für Raser wendet auch Rheinland-Pfalz vorerst nicht an. Die Polizeibehörden sowie die Zentrale Bußgeldstelle arbeiteten wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung von Ende April, so das Innenministerium in Mainz.
Auch Rheinland-Pfalz wendet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder den alten Strafkatalog an. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Auch Rheinland-Pfalz wendet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder den alten Strafkatalog an. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Auch Rheinland-Pfalz wendet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder den alten Strafkatalog an. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Auch Rheinland-Pfalz wendet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder den alten Strafkatalog an. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Am gestrigen Donnerstag (2. Juli 2020) war bekannt geworden: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wendet das Saarland wieder den alten Strafkatalog an. Nun zieht auch Rheinland-Pfalz nach, so „dpa“. Somit gilt die Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung von Ende April.

Nachdem das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt habe, dass die neue Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Formfehlers nichtig sei, habe das Ministerium in Mainz am gleichen Tag die Behörden im Land darauf hingewiesen. „Eine direkte Reaktion war notwendig“, zitiert „dpa“ Innenminister Roger Lewentz.

Bereits zahlreiche Bußgeldbescheide

In Rheinland-Pfalz sind laut Ministerium seit der Verschärfung der Strafen bei Tempoverstößen am 28. April rund 5.300 Bußgeldbescheide mit Fahrverbot aufgrund zu hoher Geschwindigkeit erlassen worden, davon seien auf Basis der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung 2.200 schon rechtskräftig.

Das Bundesverkehrsministerium habe laut „dpa“ angekündigt, beim Innenministerium eine Stellungnahme einzuholen, wie mit solch abgeschlossenen Verfahren umzugehen ist.

Hintergrund

Nach den seit Ende April geltenden, umstrittenen neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell.

Zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bayern und das Saarland haben schon mitgeteilt, die neuen Regeln vorerst auszusetzen. Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte nach „dpa“-Angabe indes: „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht