Auf Gästelisten zugegriffen: Saarländisches Innenministerium gibt vage Gründe an

Die saarländische Polizei sah insgesamt vier Mal Gästelisten von Restaurants ein, die zur Nachverfolgung bei einem Corona-Ausbruch angefertigt wurden. Das Innenministerium nannte nun vage Gründe.
Die Polizei im Saarland griff zur Strafverfolgung viermal auf die Gästelisten von Restaurants zu. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Die Polizei im Saarland griff zur Strafverfolgung viermal auf die Gästelisten von Restaurants zu. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Die Polizei im Saarland griff zur Strafverfolgung viermal auf die Gästelisten von Restaurants zu. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Die Polizei im Saarland griff zur Strafverfolgung viermal auf die Gästelisten von Restaurants zu. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk

Bislang war unklar, welche Straftaten anhand der Gästelisten aufgeklärt werden sollten, auf die die Polizei im Saarland zugegriffen hatte.

Das Innenministerium gab nun gegenüber dem „SR“ an, dass die entsprechende Liste in einem Fall vom Lokal bereits fristgerecht gelöscht worden war. Bei einem zweiten Zugriff verfolgte die Polizei einen Verdacht der Körperverletzung. Dieser habe sich jedoch nicht bestätigt. Bei den übrigen Fällen habe es sich um Vermögensdelikte gehandelt.

Auch Saar-Polizei griff bereits mehrfach auf Corona-Gästelisten zu

Zugriff nur bei schweren Straftaten erlaubt

Der Saarländische Anwaltsverein und auch die Landesdatenschützerin allerdings betonen, dass ein Zugriff nur bei schweren Straftaten wie Körperverletzung, Sexualdelikten oder Straftaten erlaubt sei. Innenminister Klaus Bouillon erklärte, dass er die Polizisten diesbezüglich für Verhältnismäßigkeit sensibilisieren wolle.

Parteien fordern Klarheit

Die umstrittene Praxis der Polizei könne laut Kritikern in der Politik dazu führen, dass die Bürger das Vertrauen in die Corona-Maßnahmen verlieren. Die SPD will die Verordnung daher um einen Richtervorbehalt ergänzen, der festlegt, welche Bedingungen einen Zugriff rechtfertigen.

Die Piraten und auch die AfD fordern, dass sichergestellt wird, dass die Angaben nur zur Kontaktnachverfolgung oder auf richterlichen Beschluss eingesehen werden. Bis dahin rief die Piraten-Partei dazu auf, die Formulare nicht weiter auszufüllen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk