Auftrittsverbot für „Kollegah“ in Saarbrücken gefordert – Doch kein Konzert im Dezember?
Das Auftreten sowie die Texte des Rappers „Kollegah“ sorgen nicht erst seit gestern für zahlreiche Diskussionen. Spätestens die Veröffentlichung des Songs „0815“ (zusammen mit dem Künstler „Farid Bang“) Ende 2017 sorgte für einen Riesen-Eklat. Dabei ging es vor allem um die Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“.
Trotz der hitzigen Debatten und einer Prüfung durch den „Echo“-Beirat (gemeint ist der Beirat des Musikpreises „Echo“, Anm. der Red.), erhielt das Duo letztlich sogar eine „Echo“-Auszeichnung in der Kategorie „Hip-Hop/Urban national“. Die Kontroverse sorgte letztlich für die Abschaffung der Preisverleihung im April 2018.
Saarbrücken: Debatte über Auftritt von „Kollegah“
Am 11. Dezember dieses Jahres soll ein Auftritt des Rappers in der Saarbrücker Garage stattfinden. Die geplante Show ruft allerdings zahlreiche Gegenstimmen hervor. Darunter etwa die der jüdischen Gemeinde im Saarland. Das berichtet die „SZ“.
Richard Bermann, der Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar, habe den Rapper als „geistigen Brandstifter bezeichnet“. Solcherlei Musikern solle man keine Bühne bieten. Dementsprechend hält die jüdische Gemeinde den geplanten Auftritt für einen Skandal, heißt es.
Christa Jenal setzt sich gegen „Kollegah“ ein
Deutlich gegen „Kollegah“ positioniert sich auch die Zweibrücker Lehrerin Christa Jenal, die bereits in der Vergangenheit mehrfach als „Moralschützerin“ in Erscheinung trat. Zumindest so wurde Jenal in einem Artikel der „taz“ bezeichnet.
Laut des „SZ“-Berichts fordert die Lehrerin „in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Uwe Conradt gar ein Auftrittsverbot“ für den Künstler. Diesem werfe sie vor, „zynische Gewaltverherrlichung zu betreiben“. Da für Saarbrücken ein teilweise minderjähriges Publikum zu erwarten sei, sprach sich Jenal mindestens für einen Boykott der Show aus.
Findet Konzert von „Kollegah“ in Saarbrücken statt?
Eine „SZ“-Nachfrage bei der „Saarevent GmbH“ (verantwortlich für die Saarbrücker Event-Location „Garage“) ergab: Für das Konzert von „Kollegah“ habe lediglich eine Vermietung der „Garage“ stattgefunden. „Saarevent“ hätte den Rapper „nicht selbst gebucht“. Zu weiteren Details äußerte sich der Vermieter nicht, schildert „SZ“.
Demgemäß ist unklar, wie die Entscheidung im Falle des Konzerts in Saarbrücken ausfällt. Gleichsam wirft das Ganze die Frage auf, ob sich die Mieter der Event-Location überhaupt mit den kritischen Stimmen und der Forderung Jenals auseinandersetzen.
Unmöglich ist eine Absage jedenfalls nicht. Dafür wohl aber eher unwahrscheinlich. Denn der Künstler trat in der Vergangenheit bereits mehrfach im Regionalverband Saarbrücken auf. So etwa 2015 auf dem „Urban Art Festival“ in Völklingen.
Das sagt „Kollegah“ zu den Vorwürfen
Der Rapper selbst distanziert sich zu Kritik bezüglich mutmaßlicher Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus. Aus einer Stellungnahme des „Kollegah“-Managements geht hervor: Rap stehe dafür, Leute nach ihrem Charakter zu beurteilen. Und nicht nach Glauben, Hautfarbe oder Herkunft. Das berichtet unter anderem der „Bayerische Rundfunk“ (BR).
In Zusammenhang mit der Kritik zu dem Song „0815“ kam es auch zu einem Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz. Wie „n-tv“ meldet, sei dem Rapper dort bewusst geworden, dass die „Zeilen „verletzend waren“.
Zuletzt waren es allerdings nicht Vorwürfe des Antisemitismus, die „Kollegah“ in den Fokus der Öffentlichkeit rückten. Sondern Bezichtigungen, dass sein „Lifecoaching-Programm“ Abzocke sei.
Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Wikipedia: „Jung, brutal, gutaussehend 3“
– Bayerischer Rundfunk
– n-tv