Ausgefallene Reisen: Bundesregierung beschließt Gutschein-Lösung
Reiseveranstalter sollen die Möglichkeit haben, Kunden Gutscheine statt Erstattung für Reisen anzubieten, die wegen Corona ausfallen müssen. Das gilt für alle Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) könne so die Vielfalt des Reisesektors erhalten bleiben.
Gutscheinwert soll staatlich garantiert werden
Die Gutschriften sollen laut Bundesregierung über die bisherige Versicherung abgesichert werden. Darüber hinaus erhalten die Verbraucher eine staatliche Garantie über den kompletten Wert, die auch dann greift, wenn der Anbieter insolvent wird. Wenn die Käufer den Gutschein bis Ende 2021 nicht einlösen, wird ihnen das Geld zurückerstattet.
Annahme der Gutschriften ist nicht verpflichtend
Verbraucher können jedoch auch auf die sofortige Auszahlung bestehen. Ursprünglich war eine verpflichtende Gutschein-Lösung vorgesehen. Dadurch sollten Reisebüros vor der Insolvenz geschützt werden. Die Pläne scheiterten jedoch an der Brüsseler EU-Kommission. Das europäische Reiserecht sieht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vor.
Die Details für den Gesetzesentwurf sollen nun vom Bundesjustizministerium formuliert werden. Wie Lambrecht ankündigte, will die Regierung für die Reisebranche zudem die Nutzung von Hilfsprogrammen ermöglichen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur