Axt-Killer von Bischmisheim verurteilt

Urteil im Prozess gegen Christian R. Er hatte seine Ehefrau in Saarbrücken-Bischmisheim mit einer Axt erschlagen, während sie schlief.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.

Das Landgericht Saarbrücken hat soeben sein Urteil gesprochen: 13 Jahre muss Christian R. wegen Mordes an seiner Ehefrau Nicole ins Gefängnis.

Er hatte sie Ende Mai 2018 im gemeinsamen Haus in Saarbrücken-Bischmisheim mit einem Axt-Hieb gegen den Kopf getötet, während sie schlief. Die Verletzungen waren so massiv, dass die 34-Jährige laut Anklage „nahezu vollständig enthauptet“ wurde.

Der Mann sei in einen Gedankenstrudel geraten und habe zunehmenden Groll verspürt. Dieser Groll habe sich schließlich „in einer fürchterlichen, brutalen und mit voller Vehemenz ausgeführten Enthauptung seiner Ehefrau“ entladen, so das Gericht in seiner Begründung.

Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass bei dem 40-Jährigen bei der Tat im Mai in Saarbrücken eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert habe, begründete der Vorsitzende Richter.

Christian R.s Verteidiger sah das anders. Der Angeklagte sei nur vermindert schuldfähig gewesen, nehme wegen Depressionen starke Psychopharmaka. Der Anwalt hatte deswegen eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Christian R. sprach von Halluzinationen

Christian R. hatte die Tat vor Gericht eingeräumt. Er sprach von Halluzinationen unmittelbar vor dem Angriff. So hätte er einen Vogel und ein Reh mit abgetrenntem Kopf gesehen. Auch seine Ehefrau sei ihm vor seinen Augen erschienen; sie habe „wie von einem Dämon besessen“ ausgesehen, so Christian R.

Das Ehepaar hatte sich zuvor in Streit wegen des Fahrlehrers der Frau befunden, sagte R. Er sei allerdings nicht eifersüchtig auf den Mann gewesen – nur „enttäuscht“ von seiner Frau. Getroffen hätten sich der Fahrlehrer und Christian R. aber abseits der Fahrstunden nie.

Zum Zeitpunkt der Tat hatten sich auch die fünf gemeinsamen Kinder (16, 14, 11, 10 und drei Jahre alt) in dem Wohnhaus aufgehalten. Das jüngste Mädchen hatte gar unmittelbar neben dem Ehebett, in der Christian R. seine Frau tötete, übernachtet. Von der Tötung sollen die Kinder nichts mitbekommen haben.

Ausführlicher Bericht zur Urteilsbegründung folgt!