Badespaß in der Saar – was ist eigentlich erlaubt?

Imponiergehabe, Nervenkitzel, Leichtsinn: Für das Badevergnügen in der Saar gibt es viele Gründe. Doch wann ist das Baden in der Saar eigentlich erlaubt?
Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa
Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa
Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa
Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa

Brückenspringen

In der Landeshauptstadt nutzten immer wieder Mutige die Wilhelm-Heinrich-Brücke als Sprungturm, berichtet der Pressesprecher der saarländischen Polizei. Aus Sicherheitsgründen ist das Brückenspringen strikt verboten, betont Elisabeth Richrath vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Saarbrücken ausdrücklich.

Baden / Schwimmen

100 Meter unter- und oberhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt sowie an Anlegestellen darf nicht geplantscht werden. Grundsätzlich müssen Freizeitsportler darauf achten, dass sie durch ihre Aktivität die Schifffahrt nicht behindern.

Darüber hinaus sei die Saar nicht als Badegewässer deklariert. Das bedeutet: Wer sich dennoch in die Fluten stürzt, tue dies auf eigene Gefahr. Aufsichten gibt es an der Saar keine.

Warum ist die Saar kein Badegewässer?

Sie erfüllt bestimmte Hygiene-Richtlinien der EU nicht. Denn der Fluss diene „als natürlicher Vorfluter für das in Kläranlagen gereinigte Abwasser“, sagt Elisabeth Richrath.

Mit Verwendung von SZ-Material (Matthias Zimmermann).