Belästigung an Hotelbar: Gast muss Schmerzensgeld bezahlen
Eine junge Hotelangestellte aus dem Saarland bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld von einem ehemaligen Hotelgast. Im Gegenzug wird das Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung gegen den 49 Jahre alten Unternehmer eingestellt.
Mit diesem Ergebnis endete jetzt vor dem Landgericht in Saarbrücken der Strafprozess gegen den Mann aus dem Ruhrgebiet. Er hatte vor Gericht von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht.
Das soll passiert sein
Die Anklageschrift hatte dem 49-Jährigen zunächst versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Danach soll der Unternehmer nach einer langen Nacht an der Hotelbar der letzte Gast gewesen sein. Der vorletzte Gast war offenbar ein bundesweit bekannter Sportmoderator.
Er berichtete als Zeuge, dass er und der 49-Jährige die letzten aus einer größeren Gesellschaft rund um ein Benefiz-Sportereignis gewesen seien. Gegen 1.30 Uhr habe er dann seine Rechnung bezahlt, den beiden jungen Frauen hinter dem Tresen ein „ordentliches Trinkgeld“ gegeben und sei zu Bett gegangen, so der Sportjournalist.
Kurze Zeit später – so das Ergebnis der Beweisaufnahme – ging die ältere der beiden Frauen die Kasse machen und brachte das Geld in den Tresor. Währenddessen soll der 49-Jährige aufdringlich gegenüber der damals 17 Jahre alten Hotelangestellten geworden sein. Das berichtete die zierliche junge Frau vor Gericht. Sie habe sich massiv bedrängt und bedroht gefühlt.
Davon erzählte sie aber ihrer älteren Kollegin zunächst nichts. Die meinte rückblickend: Zum damaligen Zeitpunkt habe der Angeklagte unbedingt noch etwas trinken und Gesellschaft haben wollen. Aber die Bar sei geschlossen gewesen. Also habe sie ihren Chef gerufen.
Der berichtete, wie er den 49-Jährigen abgeholt und in sein Zimmer gebracht habe. Der Mann sei freundlich und anhänglich gewesen und habe mit ihm unbedingt noch etwas trinken wollen. Der Manager lehnte ab. Der Mann bat allerdings die 17-Jährige mitzukommen.
Verfahren eingestellt
Fazit der Richter nach Aussage aller möglichen Zeugen: Der Vorwurf eines versuchten Sexualdeliktes sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar. Es bleibe aber der Vorwurf einer versuchten Nötigung.
In einem Rechtsgespräch verständigten sich anschließend alle Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit bei Zahlung eines Schmerzensgeldes an die junge Frau. Eine Lösung, mit der offensichtlich alle Seiten einverstanden und auch zufrieden waren.