Beschluss: Saarländische Polizei darf künftig mit Bodycams in Privatwohnungen

Die Polizei im Saarland darf künftig sogenannte Bodycams auch in Privatwohnungen benutzen. Das beschloss der saarländische Landtag am heutigen Dienstag (6. Oktober 2020).

Polizei im Saarland darf Bodycams in Wohnungen benutzen

Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU und SPD und gegen die Stimmen der Linkspartei beschloss der saarländische Landtag am heutigen Dienstag, dass die Polizei im Saarland künftig sogenannte Bodycams in Privatwohnungen nutzen darf. Dafür wird das Gesetz über die polizeiliche Datenverarbeitung geändert.

Nach den neuen Regelungen ist der Einsatz der Videokameras in Wohnungen „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person“ zulässig. Ob die jeweiligen Aufnahmen verwendet werden dürfen, muss dann von einem Richter entschieden werden.

SPD und CDU mit erzielter Einigung zufrieden

Der Einsatz von Bodycams war wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vor allem seitens der SPD auch in der CDU/SPD-Koalition umstritten.

Der Abgeordnete Stefan Pauluhn (SPD) zeigte sich mit der jetzt erreichten Einigung allerdings zufrieden: „Das Gesetz ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter“. Er fügte hinzu: „Wir wollen eine Polizei mit zeitgemäßen Befugnissen. Eine Polizei, die sich im digitalen Raum bewegt.“ Pauluhn betonte, es gehe beim Einsatz der Bodycam vor allem um häusliche Gewalt in Wohnungen. Mit der nachträglichen Genehmigung durch einen Richter sei ein „zu verantwortendes und gutes Ergebnis“ gefunden worden.

Innenminister Klaus Bouillon (CDU) zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden mit der getroffenen Regelung zwischen den Koalitionspartnern: „Es ist ein schöner Tag. Dies ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft“, sagte Innenminister Klaus Bouillon (CDU). Auch Raphael Schäfer (CDU) sprach von einem „guten Tag für die Sicherheit der Bürger in unserem Land“.

Linkspartei hat verfassungsrechtliche Bedenken

Die Linkspartei hat das neue Gesetzesvorhaben hingegen abgelehnt. Für die Linkspartei hatte Dennis Lander die Ablehnung begründet. Das Gesetz sei „mit heißer Nadel gestrickt“ und werfe zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen auf: „Das Gesetz schneidet massiv in die Freiheitsrechte der Bevölkerung ein.“

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Oskar Lafontaine, wies Vorwürfe, seine Partei sei grundsätzlich gegen die Polizei eingestellt, zurück. „Es gibt aber auch Fehlentwicklungen in der Polizei“, sagte er. Es müsse eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden.

Zuvor hatte Schäfer der Linksfraktion vorgeworfen, gegen die Polizei zu sein: „Und das finde ich sehr verwerflich, denn es geht der Polizei nur darum, den Rechtsstaat durchzusetzen.“ Die Polizei sei „unser Freund und Helfer“. Sie werde nun mit einem Rechtsrahmen versehen, um „der Schwerstkriminalität auf Augenhöhe begegnen zu können“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur