Betreiber von Fitness- und Tattoostudios in Saarbrücken stellen Anträge gegen Schließungen

Beim Oberverwaltungsgericht in Saarbrücken gingen am heutigen Montag (2. November 2020) mehrere Anträge gegen Schließungen im Zuge der Corona-Verordnung ein.
Sowohl Tattoo- als auch Fitnessstudios müssen wegen der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen werden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Sowohl Tattoo- als auch Fitnessstudios müssen wegen der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen werden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Sowohl Tattoo- als auch Fitnessstudios müssen wegen der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen werden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Sowohl Tattoo- als auch Fitnessstudios müssen wegen der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen werden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Der Inhaber eines Fitnessstudios in Saarbrücken hat einen Antrag auf Normenkontrolle in Eil- und Hauptsacheverfahren wegen der Schließung seines Betriebes gestellt. Im Zuge der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darf das Studio derzeit nicht geöffnet werden.

Am selben Tag erhielt das Gericht zudem Anträge von fünf Betreibern von Tattoo- und Piercingstudios. Auch sie fordern eine Überprüfung des angeordneten Betriebsverbotes im Eilverfahren.

Ungleichbehandlung und Unverhältnismäßigkeit

Die Antragsteller argumentierten, dass die Anordnungen gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstießen. Zudem stellten die Verbote einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und seien unverhältnismäßig.

Fitnessstudios und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit geschlossen. Der Profisport findet derweil unter Ausschluss von Zuschauern statt. Auch Betriebe wie Massage-, Kosmetik und Tattoostudios dürfen im November nicht öffnen. Ausnahme sind allerdings Friseurbetriebe.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes, 02.11.2020