Betreiberin von Saar-Bordellen verurteilt

Wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist eine 52-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte in mehreren Bordellen im Saarland Prostituierte unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt.
Die Prostituierten waren unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Prostituierten waren unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Prostituierten waren unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Prostituierten waren unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Das Landgericht Saarbrücken hat eine 52-jährige Bordellbetreiberin wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte der Zoll am heutigen Mittwoch (21. April 2021) mit. Er hatte gegen die Frau ermittelt.

Frau hinterzieht Steuern von mehreren Hunderttausend Euro

In mehreren Bordellen im Saarland hatte die Verurteilte zwischen 2016 und 2019 zahlreiche Prostituierte unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Sie hinterzog so Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Höhe von insgesamt etwa 800.000 Euro. Die Prostituierten waren keine selbständigen Unternehmerinnen, sondern als Arbeitnehmerinnen in den Bordellen angestellt, ergaben Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken in Zusammenarbeit mit der Landespolizei und der Steuerfahndung.

Chefin legte Preise für Sex fest

Laut Zoll wurden beispielsweise die Preise für sexuelle Dienstleistungen bis ins Detail von der Betreiberin vorgegeben. Außerdem musste von den erwirtschafteten Einnahmen ein fester Anteil an die Chefin entrichtet werden. Auch die Arbeitszeiten waren nicht flexibel, wie für eine Selbständige üblich. Vielmehr seien diese unverhandelbar festgelegt worden.

Prostituierte sollten falsche Angaben machen

Gegenüber den Behörden hatte die Bordellbetreiberin wissentlich falsch erklärt, lediglich die Zimmer ihrer Bordelle an die Frauen zu vermieten und mit den sonstigen Geschäftstätigkeiten der Prostituieren nichts zu tun zu haben. Die Arbeitnehmerinnen wurden außerdem angewiesen, bei Kontrollen falsche Angaben über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu machen, um so die Scheinselbstständigkeit zu verschleiern.

Frau vor Gericht geständig

Der Zoll hatte die 52-Jährige Anfang Februar schließlich wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr festgenommen. Sie zeigte sich vor Gericht geständig.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 21.04.2021