Betrug mit Corona-Hilfen: Anklage und Haftbefehl gegen 35-Jährigen aus Saarbrücken
Derzeit wird ein 35-Jähriger aus Saarbrücken beschuldigt, einen Subventionsbetrug begangen zu haben. Aufgrund eines Haftbefehls befindet sich der Mann nun in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf
Der Angeschuldigte soll im April 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg/Nordrhein-Westfalen der Regierung von Niederbayern in Landshut sowie der Investitionsbank Berlin jeweils Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer/Soloselbstständige beantragt haben.
Bei den Anträgen gab der 35-Jährige wahrheitswidrig an, „im jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende unternehmerische Tätigkeiten auszuüben“, so der Vorwurf. Insgesamt soll der Mann so jeweils drei Hilfen in Höhe von 9.000 Euro (also 27.000 Euro) erhalten haben.
Haftbefehl und Festnahme
Beamte des Landespolizeipräsidiums Saar nahmen den Tatverdächtigen am Dienstag (2. Juni 2020) fest. Zuvor hatte das Amtsgericht den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen und einen Haftbefehl ausgesprochen. Seit der Festnahme befindet sich der Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.
„Die Vorschrift des Subventionsbetruges eröffnet einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe„, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Angeschuldigte ist geständig. Ursprünglich kamen die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen aufgrund „bankseitiger Geldwäscheverdachtsanzeigen“ in Gang.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 05.06.2020