Betrug mit Corona-Hilfen im Saarland: Bislang mehr als eine Million Euro Schaden

In 109 Fällen ist es im Saarland zu Betrugsfällen mit Corona-Soforthilfen gekommen. Dabei wurde mehr als eine Million Euro überwiesen.
Betrüger:innen nutzten das Soforthilfe-Angebot, um an Geld zu gekommen. Foto: Robert Michael/dpa-Bildfunk
Betrüger:innen nutzten das Soforthilfe-Angebot, um an Geld zu gekommen. Foto: Robert Michael/dpa-Bildfunk
Betrüger:innen nutzten das Soforthilfe-Angebot, um an Geld zu gekommen. Foto: Robert Michael/dpa-Bildfunk
Betrüger:innen nutzten das Soforthilfe-Angebot, um an Geld zu gekommen. Foto: Robert Michael/dpa-Bildfunk

Im Saarland ist durch den Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen bislang ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Josef Dörr hervor.

Mehr als eine Million Schaden

Demnach sei es bis Mitte August zu 172 Strafanzeigen wegen Corona-Betrugs gekommen. In 109 dieser Fälle seien Soforthilfen in Höhe von 1.035.906 Euro ausgezahlt worden. Durch Strafprozesse konnten 164.300 Euro wieder gesichert werden.

Über 30.000 Anträge auf Soforthilfe

Laut Landesregierung gingen bislang über 30.000 Anträge auf Corona-Soforthilfen in den Programmen von Land und Bund ein. „Bei diesem Gesamtvolumen ist davon auszugehen, dass es auch missbräuchliche Antragstellungen oder Betrugsverdachtsfälle gibt“, heißt es in der Antwort.

So werden die Angaben überprüft

Die Regierung prüft die Anträge nach eigenen Angaben zunächst manuell durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Insbesondere Antragsstellungen mit ausländischen Bankverbindungen würden besonders gecheckt. So seien potenzielle Betrugsfälle identifiziert und zur Anzeige gebracht worden. Zudem würden Antragsdaten auf Mehrfachnennungen und andere Auffälligkeiten geprüft. So finde zum Beispiel ein Abgleich von mehrfach genannten Kontoverbindungen und Namen statt, um potenzielle Betrugsverdachtsfälle zu finden.

Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Ermittlungen nach dem Tatortprinzip, also nach dem Ort, an dem der Täter handelt, geführt werden. Daher sei nicht in allen Fällen das Saarland Geschädigter der Betrugstaten gewesen.

Verwendete Quellen:
– Antwort der Landesregierung zur Anfrage von Josef Dörr (PDF)