Betrug und Bestechung: Urteil gegen Pathologen (61) aus Saarpfalz-Kreis rechtskräftig

Wegen Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen muss ein Pathologe (61) aus dem Saarpfalz-Kreis eine Haftstrafe antreten. Laut eines Sprechers des Landgerichts Saarbrücken ist das Urteil rechtskräftig.
Beim Prozessbeginn begrüßte der 61-Jährige (links) seine Frau unter Tränen. Foto: BeckerBredel
Beim Prozessbeginn begrüßte der 61-Jährige (links) seine Frau unter Tränen. Foto: BeckerBredel
Beim Prozessbeginn begrüßte der 61-Jährige (links) seine Frau unter Tränen. Foto: BeckerBredel
Beim Prozessbeginn begrüßte der 61-Jährige (links) seine Frau unter Tränen. Foto: BeckerBredel

Vor einer Woche war der 61-jährige Angeklagte von der Wirtschaftsstrafkammer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Am heutigen Dienstag (7. Juli 2020) teilte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken laut „dpa“ mit: Das Urteil gegen den Pathologen ist rechtskräftig.

Schaden von fast 2,6 Millionen Euro

Die Anklage warf dem 61-Jährigen Abrechnungsbetrug mit einem Schaden von fast 2,6 Millionen Euro vor. Darüber hinaus soll der Pathologe Bestechungsgelder in Höhe von weit mehr als 100.000 Euro gezahlt haben. Seit 2007 hatte der Mann niedergelassenen Fachärzten im Bundesgebiet finanzielle Vergütungen zukommen lassen, wenn sie Proben in sein Institut geschickt hatten.

Weitere Ermittlungen

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang mittlerweile gegen elf Ärzte. Darunter seien laut „dpa“ auch Mediziner aus dem Saarland. Gegen den 61 Jahre alten Angeklagten werde zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte