Betrugsfall in Dudweiler: Radiologe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Ein Radiologe, der eine Gemeinschaftspraxis am Krankenhaus in Dudweiler betrieb, ist vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Der Radiologe rechnete in der Gemeinschaftspraxis in Dudweiler Leistungen ab, die er nicht selbst erbrachte. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Radiologe rechnete in der Gemeinschaftspraxis in Dudweiler Leistungen ab, die er nicht selbst erbrachte. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Radiologe rechnete in der Gemeinschaftspraxis in Dudweiler Leistungen ab, die er nicht selbst erbrachte. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk
Der Radiologe rechnete in der Gemeinschaftspraxis in Dudweiler Leistungen ab, die er nicht selbst erbrachte. Symbolfoto: Tobias Hase/dpa-Bildfunk

Der Angeklagte wurde wegen Abrechnungsbetrug schuldig gesprochen. Das Landgericht verhängte zusätzlich zur einjährigen Bewährungsstrafe eine Auflage von 5.000 Euro für den 56-Jährigen. Die milde Strafe verdankt der Radiologe einem Deal. So fiel der Vorwurf der Körperverletzung weg und die Anklage wurde auf sieben Fälle beschränkt. Dafür legte der Radiologe ein Geständnis ab.

Radiologe legt Geständnis ab

Er gab zu, Röntgen- und CT-Untersuchungen, die er nicht selbst erbracht hatte, bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geltend gemacht zu haben. Statt das Arztgespräch selbst zu führen, um wichtige Informationen zur Krankengeschichte der Patienten zu erfragen, wurden diese über einen Fragebogen erfasst. Zudem überließ er die notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Schaden einer Strahlenuntersuchung seinem Personal.

Milde Strafe trotz hoher Schadenssumme

Dass die Untersuchungen jedoch, anders als bei Abrechnungsbetrug mit „Luftnummern“, überhaupt stattgefunden hatten, trug zu der relativ milden Strafe bei. Ein Formfehler sei seinem Mandanten zum Verhängnis geworden, so der Anwalt des Arztes. Der Schaden, der durch das Vorgehen des Radiologen entstanden war, wurde vom Gericht auf eine viertel Million Euro geschätzt. Die Summe wurde der KV zurückerstattet.

Der verurteilte Mediziner praktiziert nicht mehr in der Dudweiler Gemeinschaftspraxis. Sein Kollege, der mitangeklagt war, verstarb während des monatelangen Prozesses.

Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk