Bewährungsstrafe nach Tod von Polizistin in Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nach dem Unfalltod der Kommissarin Charlotte B. soeben sein Urteil gesprochen. Angeklagt war ihr 35-jähriger Kollege.
Bei dem Unfall in Saarbrücken-Güdingen starb eine 22-jährige Kommissarin. Ihr Kollege, der den Wagen fuhr, wurde nun verurteilt. Archivfoto: BeckerBredel
Bei dem Unfall in Saarbrücken-Güdingen starb eine 22-jährige Kommissarin. Ihr Kollege, der den Wagen fuhr, wurde nun verurteilt. Archivfoto: BeckerBredel
Bei dem Unfall in Saarbrücken-Güdingen starb eine 22-jährige Kommissarin. Ihr Kollege, der den Wagen fuhr, wurde nun verurteilt. Archivfoto: BeckerBredel
Bei dem Unfall in Saarbrücken-Güdingen starb eine 22-jährige Kommissarin. Ihr Kollege, der den Wagen fuhr, wurde nun verurteilt. Archivfoto: BeckerBredel

Ausführlicher Bericht hier

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Saarbrücken am heutigen Freitag (28. August 2020) einen 35-jährigen Polizisten zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

22-jährige Kommissarin bei Unfall gestorben

Der Blieskasteler hatte den Streifenwagen gefahren, der im Februar 2019 an einem Kreisel in Saarbrücken-Güdingen verunfallt war. Bei dem schweren Crash war die Beifahrerin, die Kommissarin Charlotte B., ums Leben gekommen.

Streifenwagen fuhr mit 152 Kilometern pro Stunde in Kreisel

Zum Unfallzeitpunkt hatten die beiden Beamten mit Blaulicht ein französisches Auto verfolgt. Als der Streifenwagen am Verteilerkreisel ankam, war er einem Gutachten zufolge mit 152 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen.

Ausführlicher Bericht folgt.

Verwendete Quellen:
– Eigene Recherche