Bilderrechte – Ein Interview mit dem Saarbrücker Anwalt Tobias Raab

Der Saarbrücker Anwalt Tobias Raab beantwortet Fragen zum Persönlichkeitsrecht, dem Schutz vor unerlaubter Weiterverwendung und dem Prozess von Anas M.
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Herr Raab, in welchem Maß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen?

Raab: Derzeit muss ein Nutzer alle Beiträge, die seiner Meinung nach seine Persönlichkeitsrechte verletzen, einzeln selbst an Facebook melden. Dies erfolgt jedoch nicht über den „Melden“-Button, der neben allen Beiträgen zu sehen ist, sondern über ein Formular im Hilfe-Bereich. Welche Inhalte das Netzwerk derzeit aus freien Stücken schon löscht, bestimmt Facebook mit seinen internen Regeln weitestgehend selbst.

Wie können sich Nutzer davor schützen, dass ihre Bilder für andere Zwecke genutzt werden?

Raab: Am effektivsten ist es für Facebook-Nutzer, sparsam mit den Daten und Fotos umzugehen, die sie öffentlich in sozialen Netzwerken einstellen. Je weniger Fotos man hochlädt, umso weniger Fotos können zweckentfremdet werden. Außerdem sollten ihnen die Einstellungsmöglichkeiten vertraut sein. Wenn zum Beispiel die Sichtbarkeit auf „Freunde von Freunden“ gestellt wird, erreicht man schnell 10 000 Personen, wenn man unterstellt, ein Nutzer hätte im Schnitt 100 „Freunde“.

Würde Anas M. den Prozess gewinnen, was würde das zukünftig für Facebook bedeuten?

Raab: Falls der Klage in der Hauptsache stattgegeben würde, müsste Facebook künftig deutlich umfangreicher prüfen, welche Postings das Netzwerk löscht, und welche es zulässt. Facebook müsste dann von sich aus rechtswidrige Inhalte, die einmal gemeldet wurden, suchen und löschen. Der Klä- ger verlangt nämlich nicht nur, dass die beiden Original-Postings gelöscht werden, sondern auch, dass alle Postings, in denen falsche Aussagen und Bilder weiterverbreitet werden, entfernt werden. Nach der bisherigen Praxis von Facebook müsste dazu jedes dieser Posting gemeldet werden.