Blatt wendet sich: Saarlouiser Rechtsanwalt ist jetzt selbst angeklagt

Einem Rechtsanwalt aus dem Kreis Saarlouis sowie zwei seiner Geschäftspartner wird vor dem Amtsgericht in Saarbrücken der Prozess gemacht. Ihnen wird unter anderem Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
Symbolfoto: David Ebener (dpa).
Symbolfoto: David Ebener (dpa).
Symbolfoto: David Ebener (dpa).
Symbolfoto: David Ebener (dpa).

Ein 57-jähriger Rechtsanwalt aus dem Kreis Saarlouis muss sich mit zwei Geschäftspartnern vor dem Strafrichter am Saarbrücker Amtsgericht verantworten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf SZ-Anfrage, dass gegen den Juristen Anklage wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt erhoben wurde. Mit ihm sollen auf der Anklagebank ein 52 Jahre alter Geschäftsmann aus Merzig und dessen 41 Jahre alte Ehefrau Platz nehmen.

Das wird den Dreien vorgeworfen
Nach dem Stand der Ermittlungen war der 52-Jährige eingetragener Geschäftsführer einer Hotel- und Gaststätten GmbH mit Sitz im Kreis Merzig-Wadern. Die Frau und der Rechtsanwalt sollen als „faktische Geschäftsführer“ aufgetreten sein.

Zwei gesetzliche Krankenkassen haben im Jahr 2014 Insolvenzanträge gegen die Gesellschaft gestellt, die mit Beiträgen im Rückstand waren. Ein Hinweis des Insolvenzgerichtes führte letztlich zu dem Ermittlungsverfahren. In dessen Verlauf stellte sich dann offenbar heraus, dass die GmbH spätestens seit Sommer 2013 nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, ihre Schulden fristgerecht zu begleichen, und somit zahlungsunfähig war.

Über Jahre keine Bilanz erstellt
Ein Bankkonto wurde wiederholt gepfändet. Beim Finanzamt bestanden ebenfalls Rückstände. Dennoch hatte keiner der Verantwortlichen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zudem wurde angeblich über mehrere Jahre hinweg keine Bilanz der Gesellschaft erstellt und es hat offenbar auch keine ordnungsgemäße Buchführung existiert.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der angeschuldigte Anwalt sich geweigert hat, der eingesetzten Insolvenzverwalterin Buchungsbelege zu überlassen, um so die Aufklärung und Begutachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu erschweren. Die gesuchten Belege wurden später im Archiv seiner Kanzlei aufgefunden.

Der Anwalt war gestern nicht zu erreichen. Sein Verteidiger lehnte eine Stellungnahme ab.

Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).