Bordellbetreiberin reicht Eilantrag gegen Prostitutionsverbot im Saarland ein

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am Freitag (11. Juni 2021) ein Eilantrag gegen das derzeit bestehende Prostitutionsverbot eingegangen. Die Frau hatte bereits im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Antrag Erfolg.

Die Antragstellerin fordert die Aufhebung des bestehenden uneingeschränkten Betriebsverbotes für Prostitutionsstätten sowie des Verbotes der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung.

Antragstellerin kritisiert Berufsverbot und Ungleichbehandlung

Ihre Begründung: Die Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) sei gerade in Hinblick auf umfangreiche Hygienekonzepte unverhältnismäßig. Zudem beanstandet sie die Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderer körpernaher Dienstleistungen. So sind etwa Friseurbesuche unter Einhaltung der Maskenpflicht im Saarland nun sogar ohne negativen Test möglich. Aber auch Kosmetikbehandlungen im Gesicht sind unter Testpflicht erlaubt.

Letztlich argumentiert die Bordellbetreiberin, dass in anderen Bundesländern großzügigere Regelungen gelten. So dürfen Prostituierte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt etwa wieder ihrer Arbeit nachgehen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes
– eigene Recherche