Bordellbetreiberin reicht Eilantrag gegen Prostitutionsverbot im Saarland ein
Die Antragstellerin fordert die Aufhebung des bestehenden uneingeschränkten Betriebsverbotes für Prostitutionsstätten sowie des Verbotes der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung.
Antragstellerin kritisiert Berufsverbot und Ungleichbehandlung
Ihre Begründung: Die Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) sei gerade in Hinblick auf umfangreiche Hygienekonzepte unverhältnismäßig. Zudem beanstandet sie die Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderer körpernaher Dienstleistungen. So sind etwa Friseurbesuche unter Einhaltung der Maskenpflicht im Saarland nun sogar ohne negativen Test möglich. Aber auch Kosmetikbehandlungen im Gesicht sind unter Testpflicht erlaubt.
Letztlich argumentiert die Bordellbetreiberin, dass in anderen Bundesländern großzügigere Regelungen gelten. So dürfen Prostituierte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt etwa wieder ihrer Arbeit nachgehen.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes
– eigene Recherche