Brandkatastrophe in Saarbrücken: 38-Jährige angeklagt

Rund vier Monate nach dem tödlichen Brand in Saarbrücken hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen eine 38-Jährige wegen Brandstiftung mit Todesfolge erhoben. Außerdem gibt es Ermittlungen unter anderem gegen den Hauseigentümer und die Bauaufsichtsbehörde.
Vier Menschen verloren bei dem tödlichen Brand in Saarbrücken ihr Leben. Foto: Becker & Bredel/dpa-Bildfunk.
Vier Menschen verloren bei dem tödlichen Brand in Saarbrücken ihr Leben. Foto: Becker & Bredel/dpa-Bildfunk.
Vier Menschen verloren bei dem tödlichen Brand in Saarbrücken ihr Leben. Foto: Becker & Bredel/dpa-Bildfunk.
Vier Menschen verloren bei dem tödlichen Brand in Saarbrücken ihr Leben. Foto: Becker & Bredel/dpa-Bildfunk.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen eine 38-jährige Frau erhoben. Ihr wird vorgeworfen, den Brand gelegt zu haben, der im Dezember 2017 vier Menschen in einem Mietshaus am Saarufer in Saarbrücken das Leben kostete.

Die dreifache Mutter, selbst Bewohnerin des Hauses, soll an jenem Sonntagmorgen Alkohol konsumiert und zudem unter Drogen gestanden haben. Amphetamin, Benzodiazepine und Cannabis habe die drogenabhängige Saarbrückerin konsumiert. Die mehrfach vorbestrafte Frau leide seit dem 16. Lebensjahr an der Abhängigkeit und Psychosen.

Kurz nach 13 Uhr soll die 38-Jährige ihr Kopfkissen in Brand gesetzt haben, „weil sie ihr Zimmer abbrennen lassen wollte“, so die Anklageschrift. Sie habe nach eigener Aussage mit ihrem bisherigen Leben Schluss machen und ihr Zimmer zerstören wollen. Den Tod anderer Mensch habe sie nicht beabsichtigt.

Nach der Brandlegung habe die Angeschuldigte ihre Wohnung verlassen und dabei die Tür offen gelassen. Die Rauchgase konnten sich dadurch im Treppenhaus ausbreiten. Vier Bewohner des Hauses atmeten die Gase ein und starben an einer Rauchvergiftung. Ein Hausbewohner sprang aus dem dritten Obergeschoss, um sein Leben zu retten, und verletzte sich dabei schwer. 15 weitere Personen, darunter vier Feuerwehrleute, wurden ebenfalls verletzt. An dem Gebäude entstand Sachschaden von circa 500.000 Euro.

Die 38-Jährige kehrte noch am gleichen Abend zum Wohnhaus zurück und gestand die Tat. Die Polizei ermittelte einem Atemalkoholgehalt von 1,86 Promille.

Ermittlungen auch gegen Bauaufsichtsbehörde
Die Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen den Hauseigentümer, die Bauaufsichtsbehörde, frühere Bauherren und den Architekten des Wohnhauses wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. So fehle in dem Gebäude eine Rauchableitungsöffnung für das Treppenhaus. Außerdem seien die Abschlusstüren der Fluren zu den einzelnen Wohngeschossen defekt, blockiert oder ohne den vorgeschrieben Schließmechanismus gewesen. Die Ausbreitung des Rauches sei dadurch „stark begünstigt“ gewesen, so die Staatsanwaltschaft.