Brandkatastrophe in Saarbrücken: Angeklagte schweigt
Die 38-Jährige werde sich vor Gericht nicht äußern, kündigte einer ihrer Pflichtverteidiger beim Prozessauftakt am Mittwoch (30. Mai) vor dem Landgericht Saarbrücken an.
Melanie D., die bei der Verlesung der Anklage weinte, muss sich dort wegen Brandstiftung mit Todesfolge verantworten. Seine Mandantin werde im Laufe des Verfahrens weder Angaben zu ihrer Person noch zur Sache machen, sagte Christian Kessler. Weil keine psychiatrischen Sachverständigen anwesend waren, wäre laut Richter eine Einlassung ohnehin erst zum nächsten Sitzungstermin am Dienstag (5. Juni) vorgesehen.
Laut Anklage soll Melanie D. am Morgen des 3. Dezember 2017 Alkohol und Drogen zu sich genommen und mittags in ihrem Bett ein Feuer gelegt haben. Danach verließ sie das sechsstöckige Wohn- und Geschäftshaus. Vier Männer (29, 46, 69 und 70 Jahre) starben an einer Rauchgasvergiftung. Bis zum 19. Juli sind noch sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.